Scheinbar soll diese Frist und das mögliche Recht auf ein Leihfahrzeug sich in Luft auflösen, wenn man diese Frist nicht schriftlich setzt.
Das ist allgemein im deutschen Recht so. Wenn Du etwas mindern oder Ersatzansprüche geltend machen möchtest musst Du Fristen einhalten. Wenn diese bei Lieferverzug 2 Wochen sind... OK.
Was ich noch nicht verstehe ist dieser Abschnitt IV der Neuwagen Verkaufsbedingungen.
Ist dieser Abschnitt auf Deiner verbindlichen Bestellung oder auf irgendeinem anderen Dokument von Deinem Händler?
Ich denke Du gehst von einem halbgaren Umstand aus. Meine KI sagt über diesen Abschnitt 4 was ganz anderes. Vor allem im Bezug zum Schadenersatz, hierüber unterhalten wir uns mit einem Leihwagen, ist das diametral zu Deiner Aussage.
In den standardisierten Neuwagen-Verkaufsbedingungen regelt Abschnitt 4 das Thema Lieferung und Lieferverzug. Er definiert, wie Lieferfristen berechnet werden, ab wann der Händler in Verzug gerät und welche Rechte Sie als Käufer haben.
Die wesentlichen Regelungen in Abschnitt 4 umfassen:
- Unverbindliche Liefertermine: Der angegebene Liefertermin ist zunächst unverbindlich. Erst ab Überschreiten dieses unverbindlichen Termins können Sie den Verkäufer schriftlich auffordern, zu liefern.
- Verzug und Nachfrist: Der Verkäufer kommt in Verzug, sobald Sie ihn nach Ablauf des unverbindlichen Termins zur Lieferung auffordern. Der Händler hat ab Zugang der Aufforderung eine 6-wöchige Nachfrist.
- Recht auf Rücktritt: Verstreicht die sechswöchige Nachfrist erfolglos, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Schadensersatz: Ein Anspruch auf Schadensersatz ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit des Händlers ausgeschlossen oder stark begrenzt. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit haftet der Verkäufer uneingeschränkt.
- Höhere Gewalt: Verzögert sich die Lieferung durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder Betriebsstörungen), verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung.
Ich zitiere normalerweise keine KI, doch möchte ich Dich bewahren einen Fehler zu begehen. Dann lieber mit der Rechtschutz zum Anwalt