Und da sind sie auch schon..... Die Händlerversteher
Wir zwei Cephalopod haben das Thema unlängst in einem anderen Thread diskutiert.
Und da sind sie auch schon..... Die Händlerversteher
Wir zwei Cephalopod haben das Thema unlängst in einem anderen Thread diskutiert.
Sorry, aber langsam verstehe ich die Diskussion nicht mehr.
Wir sind uns wohl einig, dass wir über einen privatrechtlichen Vertrag reden. Nun ist ein solcher Vertrag eine rechtsgültige Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern. In diesem Fall zwischen Käufer und Verkäufer. Also muss zunächst die Abmachung ausgehandelt werden, also z. B. Ausstattung, Preis, Lieferdatum usw.. Wenn eine Einigung zustande kommt wird ein Vertrag zwischen den Partnern geschlossen (vornehmlich in schriftlicher Form). Ab diesem Datum gelten für beide Seiten die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Bis jetzt hat weder der Staat noch sonst wer dort reinzureden ( außer bei Sittenwidrigkeit).
Wenn der Käufer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, hätte dieser in den Verhandlungen auf ein fixes Datum bestehen müssen. Also "wenn das Fahrzeug bis zum nicht geliefert wird, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von xxx fällig". Ich gebe zu, dass es schwierig sein dürfte hierfür einen Verkäufer zu finden
.
Wichtig ist also die vorherige Aushandlung von Bedingungenen, dann braucht man hinterher nicht zu jammern.
Der Käufer hat also sehr wohl Rechte
. Nur der Käufer hat eben Pech wenn er diese nicht definiert und vertraglich festgeschrieben hat.
Das hat übrigens nichts mit Händlerverstehern zu tun
. Der Begriff selbst ist bereits polemisch.
Gruß Gerd
Danke Muensterlaender , dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Wenn der eine Verkäufer nicht auf die Forderungen des Käufers eingeht, tut es vielleicht ein anderer.
Und da sind sie auch schon..... Die Händlerversteher
Also doch nur gackern... ![]()
Der Käufer hat also sehr wohl Rechte
. Nur der Käufer hat eben Pech wenn er diese nicht definiert und vertraglich festgeschrieben hat.
Manche wollen oder können mich nicht verstehen.
Ich habe nie behauptet, dass ein Käufer keine Rechte hat. Nur gehören die aus meiner Sicht gestärkt.
Denn was ihr da schreibt ist rein theoretisch und fiktiv und als Otto Normalverbraucher nicht umzusetzen.
Was willst du denn machen? Kein Auto kaufen. Oder einen anderen Händler finden.... Im Paralleluniversum mit einem verbindlichen Liefertermin am Sanktnimmerleinstag?
ich hätte gerne die Käuferrechte dahin gestärkt, dass der Händler keine Fantasiedaten rausgeben kann ohne dafür Sanktionen fürchten zu müssen. Dann trittst Du zurück, werdet ihr jetzt sagen.... Genau, dann habe ich aber auch kein Auto und der Händler erfreut den nächsten mit einer dann noch kurzen Lieferzeit.
Und wenn ihr das nicht versteht, dann tut es mir Leid, dann kommen wir meinungstechnisch eben nicht zusammen.... Seis drum, egal, macht euer Ding, denkt was ihr wollt, fühlt euch gut aufgehoben.... Super eben.
Doch Cephalopod: hör auf immer mit diesen Anfeindungen, das mag ich nicht, auch das teilte ich dir bereits mit. Auch wenn ich dir nicht innerhalb von 10 Minuten (mein Leben ist offline) antworte, ich gackere nie nur... Alle meine Meinungen haben einen Sinn, ob du nur der gleichen Meinung bist oder nicht. Und nur weil jetzt mal einer in deinem Sinne argumentiert, meinst du mal wieder hochfahren zu müssen.... Hör auf damit.
ich hätte gerne die Käuferrechte dahin gestärkt, dass der Händler keine Fantasiedaten rausgeben kann ohne dafür Sanktionen fürchten zu müssen.
Welche sollen es denn sein?
… hör auf immer mit diesen Anfeindungen, das mag ich nicht, auch das teilte ich dir bereits mit.
… dann bitte solche polemischen Äußerungen unterlassen:
Und da sind sie auch schon..... Die Händlerversteher
Die Diskussion ist keine Einbahnstraße.
Die Bitte an Alle:
Bitte diskutiert sachlich, nicht persönlich.
Danke und schönen Feiertag.
ich hätte gerne die Käuferrechte dahin gestärkt, dass der Händler keine Fantasiedaten rausgeben kann ohne dafür Sanktionen fürchten zu müssen.
Sorry Oliwee, das ist leider nicht praktikabel.
Wir hätten dann einen weiteren "unbestimmten Rechtsbegriff", an dem sich hunderte Einzelrichter abarbeiten müssen. Wo fängt Fantasie an und was ist gerade noch akzeptabel. Ist die Wartezeit auf eine Waschmaschine von zwei Monaten noch akzeptabel? Oder für ein Auto aus China acht und für ein europäisches sechs Monate? Gesetze regeln eine Vielzahl von Sachverhalten mit allgemein verbindlicher Wirkung.
Jeder Käufer müsste zudem einzeln klagen. Bis ein Gerichtsurteil ergeht vergehen Monate (dann ist der BYD längst da) und sind zudem äußerst unsicher. Verliert man zahlt man die Kosten.
Gerade aus diesem Grund gibt es die Option der Verhandlung. Beide Seiten einigen sich und gut ist es
.
Aber ich gebe dir Recht, es müssen ja nicht alle der gleichen Meinung sein
.
Gruß Gerd
Fantasie fängt da an, wenn ein Händler sagt unverbindlich ende Juni und in wirklichkeit weiß der händler, dass es mit Ende Juni nichts wird. Bei einem verbindlichen Liefertermin ginge das eben nicht. Im Moment gibt es beides, doch der Otto-Normalverbraucher bekommt eben den unverbindlichen Liefertermin. Nimmt man gesetzlich diese Möglichkeit der Unverbindlichkeit des Händlers.....
Wo seht ihr das Problem?
Was habt ihr gegen eine Stärkung, durch wegnahme der Unverbindlichkeit des Händlers, der Käufer... Also euch?
Wo fängt Fantasie an und was ist gerade noch akzeptabel. Ist die Wartezeit auf eine Waschmaschine von zwei Monaten noch akzeptabel?
Es geht mir doch nicht darum, dass ich gerne maximale Lieferzeiten für irgendwelche Warengruppen einführen möchte.
Fantasie fängt da an, wenn ein Händler sagt unverbindlich ende Juni und in wirklichkeit weiß der händler, dass es mit Ende Juni nichts wird. Bei einem verbindlichen Liefertermin ginge das eben nicht.
Du verstehst es nicht. ![]()
Was ist denn für DEN Käufer der Unterschied bei den Begrifflichkeiten?
Was ändert sich denn mit dem anderen Wort im Vertrag?
Ist das Auto dann schneller da?
Wo seht ihr das Problem?
Dass es nicht an dem einen Wort liegt.