Ich sehe es so wie Riff Raff.
Die 14 Tage beginnen ab Erhalt der Ware wenn der Vertrag nur per Email und Telefon geschlossen wurde.
Sehe kein Problem darin zu Widerrufen
Ich sehe es so wie Riff Raff.
Die 14 Tage beginnen ab Erhalt der Ware wenn der Vertrag nur per Email und Telefon geschlossen wurde.
Sehe kein Problem darin zu Widerrufen
Das deckt sich auch mit meinen Recherchen.
Das ist die Widerrufsbelehrung, die ich am 29.01.2026 unterschrieben und damit meinen Seal bestellt hatte. Da ich das Auto am 29.04. dem Händler abgenommen hatte, ging meine Widerrufsfrist entsprechend bis zum 13.05.2026.
Sowas habe ich nicht bekommen.
Es gab nur die verbindliche Bestellung sowie die Auftragsbestätigung, ohne Hinweis auf Widerruf.
Sowas habe ich nicht bekommen.
Es gab nur die verbindliche Bestellung sowie die Auftragsbestätigung, ohne Hinweis auf Widerruf.
Würde empfehlen nochmal die letzten Seiten von dem Dokument zu lesen welches Du unterschrieben hast, ziemlich sicher ist dort eine Widerrufsbelehrung angehängt. Wenn nicht kannst Du m.W. tatsächlich jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten, also auch nach ein paar Jahren. ![]()
Hast Du bei nem Autohaus bestellt oder bei nem BYD Pioneer Store?
So dumm es klingt, habe ich den Vertrag in eine KI hochgeladen und analysieren lassen.
Keine Widerrufsbelehrung.
Ist ein Autohaus.
Dann kommt diese vielleicht noch gleichzeitig mit der Rechnung. Solange aufgeklärt wird, dass das Widerrufsrecht bis 14 Tage nach Abnahme gilt, sehe ich da nichts falsches an dem Vorgehen. Wenn die Widerrufsbelehrung tatsächlich niemals erfolgt, dann hast du eben ein um ein Jahr verlängertes Widerrufsrecht. Also insgesamt 1 Jahr und 14 Tage.
Alles anzeigenUnd andere Gerichte?
Auch andere Gerichte gehen zwischenzeitlich exakt von der Sichtweise des EuGH bzw. des BGH aus und fahren eine harte Linie, sofern es um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen geht. So hat vor wenigen Tagen das OLG Stuttgart 6 U 12/24 mit Urteil vom 11.03.2025 ausgeurteilt, das Wertersatz für einen PKW im Rahmen des Vertragswiderrufs nicht zu zahlen ist, wenn der Widerruf fehlerhaft war und der Fehler dem Beginn der Widerrufsfrist entgegensteht. Hier geht das OLG Stuttgart also davon aus:
„Diese vom Gesetz eindeutig angeordnete Befreiung des Verbrauchers von einer Ersatzpflicht kann auch nicht unter Hinweis darauf korrigiert werden, der Verlust der Wertersatzpflicht stelle angesichts der bloß fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine unverhältnismäßige Sanktion dar. (…) Leidet die Widerrufsbelehrung des Unternehmers an Mängeln, die den Lauf der Widerrufsfrist hindern, steht das auch dem Anspruch des Unternehmers auf Wertersatz entgegen.“
Das zeigt exemplarisch, dass die Thematik der fehlerhaften Widerrufsbelehrung und deren Folgen unzweifelhaft in der Rechtsprechung angekommen sind.
Da geht es zwar um eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Aber eine fehlende sehe ich da als "schlimmer" an. Im Zweifel muss ein Gericht entscheiden.
Aber welchen Vorteil solltest Du davon haben ein Auto auf dich anzumelden , x Monate zu nutzen und dann zu Widerrufen?
In dem Fall werden wohl Kosten für die Nutzung auf dich zu kommen.
Bis zur Anmeldung des Autos Widerrufen zu können ist natürlich eine feine Sache.
Ich selbst werde davon evt. noch gebrauch machen. Hängt alles davon ab ob vor Lieferung des Autos das KBA Tesla die sFSD Freigabe erteilt.
Wenn überhaupt, würde ich natürlich vor Lieferung und Anmeldung widerrufen, um hier eventuell anfallende Kosten zu vermeiden.