Beiträge von vab16

    Ja, wird beim "Pickerl", in D und A, ausgelesen. Aber nur die abgasrelevanten Daten. Und die sind im OBDII Protokoll zugänglich. Das ist offen.

    Die ganzen Service und Steuergeräteprotokolle sind extra und von BYD gesperrt.

    Diese sind für.... Servicerückstellung, Eb-Servicestellung... 🙈

    Nein, es steht definitiv drinnen, dass es OHNE Einschränkungen möglich sein muss!


    Ich werde demnächst mit meinem Händler SPRECHEN. Wenn kein Ergebnis dann freundlich mit BYD. Nötigenfalls dann eine Meldung an die zuständige Behörde, diese muss dem nach gehen und nötigenfalls amtlich durchsetzen.


    Na schau ma amoi!

    Ja – nach aktuellem EU-Recht müssen Fahrzeuge in der EU so gebaut sein, dass der OBD-Diagnoseanschluss und die zugehörigen Daten für Werkstätten grundsätzlich offen und zugänglich sind – und zwar nicht nur für Vertragsbetriebe, sondern auch für freie/alle Werkstätten, wenn auch mit einigen Ausnahmen und Sicherheits-Regelungen.

    🔧 1) Grundlage: EU-Typgenehmigungsrecht

    Die Verordnung (EU) 2018/858 schreibt vor, dass Fahrzeughersteller unbeschränkten, standardisierten und nicht-diskriminierenden Zugang zu OBD-Informationen, Diagnose- und Reparaturinformationen sicherstellen müssen. Das gilt für alle unabhängigen Werkstätten im EU-Binnenmarkt, nicht nur für Marken-Vertragsbetriebe. �

    legislation.gov.uk +1

    📍 2) Was bedeutet das konkret?

    Der OBD-Datenstrom muss über den standardisierten Anschluss verfügbar sein, damit Mängel ausgelesen und diagnostische Funktionen genutzt werden können. �

    Livv

    Hersteller müssen Reparatur- und Wartungsinfos in nachvollziehbarer, standardisierter Form und ohne diskriminierende Zugangsbeschränkungen bereitstellen. �

    Intern. Markt, Industrie & KMU

    Zugangsbedingungen dürfen nicht über das legen, was die EU-Vorgaben vorsehen (keine künstlichen Gateways, Abo-Serverzwänge etc.). �

    RSW

    🧠 3) Rechtsprechung sichert freien Zugang

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Hersteller Werkstätten nicht daran hindern dürfen, über den OBD-Port auf Fahrzeugdaten zuzugreifen, indem sie etwa verlangen, sich über herstellereigene Server anzumelden oder ein Abo abzuschließen. Einschränkungen müssen sich am EU-Recht messen lassen und dürfen nicht darüber hinausgehen. �

    Gallery Review Europe +1

    🛡️ 4) Sicherheit vs. Zugang

    Es gibt berechtigte Sicherheits-/Cybersecurity-Regeln (z. B. UN R155), aber die dürfen nicht dazu dienen, den freien Werkstattzugang faktisch auszuhebeln. Die EU arbeitet gerade an ergänzenden Delegierten Rechtsakten, um diese Balance zwischen Sicherheit und marktgerecht offenem Zugang zu regeln.


    .... sollte man den BYD-Leuten einmal klar machen.

    Der physische OBD-Anschluss muss im Fahrzeug vorhanden und nutzbar sein (bei relevanten Fahrzeugkategorien). Für neue Diagnose- und Update-Szenarien (Remote/Backend) wird gerade klargestellt, wie Hersteller Zugang über Standardschnittstellen für alle Werkstätten sicherstellen müssen – nicht nur über eigene geschlossene Systeme. �

    Europäisches Parlament