Beiträge von PyroShooter

    Sooo, es gibt Neuigkeiten!

    Heute Nachmittag wurden mir sowohl Heckspoilerlippe von CSR als auch Diffusor von Maxton Design mit DHL zugestellt 8)


    Zum Anbauen werde ich erst morgen kommen, aber bereits das Anhalten der Teile hat mich sehr überzeugt. Insbesondere die Heckspoilerlippe fehlt m.M.n. beim Serienfahrzeug, sie lässt den Seal sehr vollkommen aussehen. Der Diffusor macht optisch zugegebenermaßen gar keinen sooo großen Unterschied aus, aber auch er sieht gut aus.


    In der ABE und TTG gibt es keine Hinweise darauf, dass die Teile nur am Fahrzeug im Serienzustand verbaut werden dürfen, sodass auch keine Eintragung notwendig werden sollte, wenn die Eibach Federn nächste Woche Mittwoch verbaut werden.


    Ein Bericht und Fotos vom Anbau folgen morgen!

    Moin Ralf,

    ich kann deine Ausführungen nur zum Teil nachvollziehen.

    Bei mir regelt die Klimaautomatik gut und auch nachvollziehbar. "Laut" bzw. gut hörbar ist sie bei mir nur, sobald auf Stufe 3 Luft an die Windschutzscheibe geblasen wird. Die dortige Düse scheint für den aufkommenden Luftstrom etwas unterdimensioniert zu sein, weshalb ein deutliches Rauschen wahrnehmbar ist. Sobald die Luft dort jedoch nicht mehr ausgelassen wird, ist die Lüftung bei mir flüsterleise.

    Ich habe soeben nun auch die Versandmitteilung für den Diffusor von Maxton bekommen... manchmal muss man wohl einfach meckern... :D


    Mein Zeitplan scheint daher wohl aufzugehen. Sobald ich die Dokumente vorliegen habe, teile ich gerne weiteres mit. Fotos folgen natürlich auch.

    Icefeldt Mein Denkfehler ist mir auch aufgefallen, im Edit zu Post #149 hatte ich meine Aussage dahingehend korrigiert. Danke für's Aufzeigen :)


    Letztendlich bleibt abzuwarten, was in den beiliegenden Dokumenten zu Heckspoilerlippe und Diffusor steht. Sollte dort auf den Serienzustand des Fahrzeugs verwiesen werden oder weitere Veränderungen am Fahrwerk untersagt sein, müssten die Teile in Kombination mit den Eibach Federn geprüft und eingetragen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, umso besser, dann würde es tatsächlich reichen, die ABE/TTG mitzuführen.


    Bei meinem A3 war damals das Problem, dass die verbesserte Motorleistung und die damit einhergegangene neue Höchstgeschwindigkeit die Bedingungen der ABE der Optikteile verletzt hatte, weshalb alles in Kombination eingetragen werden musste.

    In den von dir Icefeldt verlinkten ABE zu den Spoilerlippen steht jeweils konkret benannt, für welches Fahrzeug mit welcher Genehmigungsnummer (z.B. e1*2001/116*0345*) die Teile verwendet werden dürfen. Diese Genehmigungsnummer wurde jedoch für das jeweilige Fahrzeug im Serienzustand ausgestellt, so wie es vom Hersteller gebaut wurde. Nach nachträglicher Veränderung des Fahrzeugs, z.B. durch Fahrwerksveränderungen, wie dem Einbau von Sportfedern, entspricht das Fahrzeug jedoch nicht mehr dem Zustand zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigungsnummer. Aus diesem Grund ist die ABE für das veränderte Fahrzeug formal nicht mehr gültig und es muss eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen.



    EDIT: Es muss NICHT zwingend eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen. Eine ABE bleibt gültig, solange alle darin genannten Bedingungen eingehalten werden, unabhängig davon, ob andere Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden. Wenn in der ABE/TTG jedoch steht, dass diese nur für das serienmäßige Fahrzeug gültig ist oder andere in der ABE formulierte Bedingungen durch bereits erfolgte Fahrzeugveränderungen verletzt werden, ist eine Abnahme wiederum notwendig.

    Hinsichtlich der Beeinflussung der Teile untereinander beim Seal: Durch den Einbau der Federn beim Seal wird ja unmittelbar auch die Bodenfreiheit verringert. Wenn dann noch der Diffusor von Maxton hinzukommt, dessen TTG für die serienmäßige Bodenfreiheit ausgestellt wurde, kann diese TTG formal nicht mehr gültig sein, da die Bodenfreiheit ja nicht nur durch den Diffusor, sondern bereits zusätzlich durch den Einbau der Sportfedern verringert wurde. Ergo -> kombinierte Abnahme notwendig, da der Sachverständige die Kombination der beiden Komponenten prüfen muss, insbesondere mit Hinblick auf die verbleibende Bodenfreiheit.

    Beispiel von meinem vorherigen Fahrzeug, einem A3 Sportback:


    Chiptuning mit Teilegutachten + Frontlippe mit ABE + Diffusor mit ABE + Spoilerlippe mit ABE => Betriebserlaubnis erloschen -> durch kombinierte Abnahme (19 III StVZO) wird der ordnungsgemäße Zustand nach der StVZO wieder bescheinigt -> Betriebserlaubnis wieder erteilt.

    Da sind wir uns grundsätzlich einig.


    Durch den Einbau der Eibach Federn, die ja sowieso aufgrund des Teilegutachtens eingetragen werden müssen, befindet sich der Seal jedoch nicht mehr im Serienzustand. Da TTG und ABE aber in der Regel für Fahrzeuge im Serienzustand ausgestellt werden, sind diese bei einer nachträglichen Änderung am Fahrwerk formal nicht mehr gültig und es muss eine kombinierte Abnahme (Paragraph 19 III StVZO) erfolgen.

    So einfach ist das leider nicht.


    Dadurch, dass durch den Einbau der Federn das Fahrwerk und somit u.a. auch Fahrverhalten und Höhe beeinflusst werden, befindet sich das Fahrzeug nicht mehr in dem Originalzustand für den die TTG vom Maxton Diffusor oder die ABE vom CSR Spoiler erstellt wurden. Diese TTG oder ABE gelten aber nur für das ursprüngliche Serienfahrzeug und sind nach Einbau der Federn daher nicht mehr gültig, außer es steht explizit in der TTG oder ABE drin, dass diese mit einem veränderten Fahrwerk verwendet werden dürfen. Leider liegen mir bislang weder TTG noch ABE vor. Es würde mich aber doch sehr wundern, wenn darin die Eibach Federn auftauchen, da die Teile ja für den Seal im Serienzustand gefertigt wurden.


    Würde ich nur die Aero-Teile mit ABE/TTG einbauen, würde ich auf die Abnahme auch verzichten und die ABE/TTG mitschleppen.


    Je nach Inhalt der TTG kann es übrigens auch sein, dass eine Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus durch einen Sachverständigen dennoch gefordert wird. Dahingehend bist du nur mit einer ABE sicher, wenn du die Teile an einem Fahrzeug im Serienzustand einbaust.