In den von dir Icefeldt verlinkten ABE zu den Spoilerlippen steht jeweils konkret benannt, für welches Fahrzeug mit welcher Genehmigungsnummer (z.B. e1*2001/116*0345*) die Teile verwendet werden dürfen. Diese Genehmigungsnummer wurde jedoch für das jeweilige Fahrzeug im Serienzustand ausgestellt, so wie es vom Hersteller gebaut wurde. Nach nachträglicher Veränderung des Fahrzeugs, z.B. durch Fahrwerksveränderungen, wie dem Einbau von Sportfedern, entspricht das Fahrzeug jedoch nicht mehr dem Zustand zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigungsnummer. Aus diesem Grund ist die ABE für das veränderte Fahrzeug formal nicht mehr gültig und es muss eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen.
EDIT: Es muss NICHT zwingend eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen. Eine ABE bleibt gültig, solange alle darin genannten Bedingungen eingehalten werden, unabhängig davon, ob andere Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden. Wenn in der ABE/TTG jedoch steht, dass diese nur für das serienmäßige Fahrzeug gültig ist oder andere in der ABE formulierte Bedingungen durch bereits erfolgte Fahrzeugveränderungen verletzt werden, ist eine Abnahme wiederum notwendig.