Beiträge von PyroShooter

    In den von dir Icefeldt verlinkten ABE zu den Spoilerlippen steht jeweils konkret benannt, für welches Fahrzeug mit welcher Genehmigungsnummer (z.B. e1*2001/116*0345*) die Teile verwendet werden dürfen. Diese Genehmigungsnummer wurde jedoch für das jeweilige Fahrzeug im Serienzustand ausgestellt, so wie es vom Hersteller gebaut wurde. Nach nachträglicher Veränderung des Fahrzeugs, z.B. durch Fahrwerksveränderungen, wie dem Einbau von Sportfedern, entspricht das Fahrzeug jedoch nicht mehr dem Zustand zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigungsnummer. Aus diesem Grund ist die ABE für das veränderte Fahrzeug formal nicht mehr gültig und es muss eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen.



    EDIT: Es muss NICHT zwingend eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen. Eine ABE bleibt gültig, solange alle darin genannten Bedingungen eingehalten werden, unabhängig davon, ob andere Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden. Wenn in der ABE/TTG jedoch steht, dass diese nur für das serienmäßige Fahrzeug gültig ist oder andere in der ABE formulierte Bedingungen durch bereits erfolgte Fahrzeugveränderungen verletzt werden, ist eine Abnahme wiederum notwendig.

    Hinsichtlich der Beeinflussung der Teile untereinander beim Seal: Durch den Einbau der Federn beim Seal wird ja unmittelbar auch die Bodenfreiheit verringert. Wenn dann noch der Diffusor von Maxton hinzukommt, dessen TTG für die serienmäßige Bodenfreiheit ausgestellt wurde, kann diese TTG formal nicht mehr gültig sein, da die Bodenfreiheit ja nicht nur durch den Diffusor, sondern bereits zusätzlich durch den Einbau der Sportfedern verringert wurde. Ergo -> kombinierte Abnahme notwendig, da der Sachverständige die Kombination der beiden Komponenten prüfen muss, insbesondere mit Hinblick auf die verbleibende Bodenfreiheit.

    Beispiel von meinem vorherigen Fahrzeug, einem A3 Sportback:


    Chiptuning mit Teilegutachten + Frontlippe mit ABE + Diffusor mit ABE + Spoilerlippe mit ABE => Betriebserlaubnis erloschen -> durch kombinierte Abnahme (19 III StVZO) wird der ordnungsgemäße Zustand nach der StVZO wieder bescheinigt -> Betriebserlaubnis wieder erteilt.

    Da sind wir uns grundsätzlich einig.


    Durch den Einbau der Eibach Federn, die ja sowieso aufgrund des Teilegutachtens eingetragen werden müssen, befindet sich der Seal jedoch nicht mehr im Serienzustand. Da TTG und ABE aber in der Regel für Fahrzeuge im Serienzustand ausgestellt werden, sind diese bei einer nachträglichen Änderung am Fahrwerk formal nicht mehr gültig und es muss eine kombinierte Abnahme (Paragraph 19 III StVZO) erfolgen.

    So einfach ist das leider nicht.


    Dadurch, dass durch den Einbau der Federn das Fahrwerk und somit u.a. auch Fahrverhalten und Höhe beeinflusst werden, befindet sich das Fahrzeug nicht mehr in dem Originalzustand für den die TTG vom Maxton Diffusor oder die ABE vom CSR Spoiler erstellt wurden. Diese TTG oder ABE gelten aber nur für das ursprüngliche Serienfahrzeug und sind nach Einbau der Federn daher nicht mehr gültig, außer es steht explizit in der TTG oder ABE drin, dass diese mit einem veränderten Fahrwerk verwendet werden dürfen. Leider liegen mir bislang weder TTG noch ABE vor. Es würde mich aber doch sehr wundern, wenn darin die Eibach Federn auftauchen, da die Teile ja für den Seal im Serienzustand gefertigt wurden.


    Würde ich nur die Aero-Teile mit ABE/TTG einbauen, würde ich auf die Abnahme auch verzichten und die ABE/TTG mitschleppen.


    Je nach Inhalt der TTG kann es übrigens auch sein, dass eine Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus durch einen Sachverständigen dennoch gefordert wird. Dahingehend bist du nur mit einer ABE sicher, wenn du die Teile an einem Fahrzeug im Serienzustand einbaust.

    Ich habe soeben meine Versandbestätigung von CSR für den Heckspoiler erhalten ^^


    Auf Nachfrage bei Maxton, wo denn mein Diffusor bleibt, den ich Anfang März bestellt habe und dessen Lieferdatum eigentlich am Montag gewesen wäre, wurde mir auf Nachfrage nur mitgeteilt, dass dieser noch nicht bei ihnen im Lager angekommen ist... nach über 60 Tagen. Wow.


    Ich hoffe er ist bis zum 19.05. da, am 20.05. habe ich einen Termin bei der Werkstatt meines Vertrauens für den Einbau der Eibach Federn. Eigentlich wollte ich in dem Rahmen eine Gesamtabnahme machen lassen und Diffusor und Spoiler direkt mit eintragen lassen...

    Ab dem Punkt mit dem Softreset habe ich die Anleitung nun soweit befolgt (wie gesagt, für eine Neuinstallation habe ich gerade nicht die Möglichkeiten). Mal schauen, ob das trotzdem mein Problem behebt. Ich werde morgen berichten.


    Danke für deine Mühe edi_man !

    Fazit: hat tatsächlich funktioniert, auch ohne Neuinstallation. Ich kann trotz dessen, dass mein Seal schon seit 14 Stunden ausgeschaltet ist, mit Electro eine Verbindung herstellen.


    Danke edi_man !

    Hakku deine V1.0.0 entspricht irgendeiner V2.X.X von einem Vorfacelift Modell. Da BYD bei jedem Fahrzeugmodell neu mit den Versionsnummern anfängt zu zählen, lassen sich da Seal und Seal Facelift nicht vergleichen. Dies ist nur über die erweiterten Softwareinformationen möglich, mit den dort angegebenen Versionsnummern kenne ich mich allerdings nicht aus.

    Nachdem ich vorhin meinen Seal eingeschaltet hatte, musste ich Electro Auto auch erst wieder händisch öffnen, damit ich eine Verbindung mit dem Handy herstellen konnte (trotz deaktiviertem Autostartverbot). Hierbei hat sich Electro laut der Protokolle in der Electro App auch erst wieder neu initialisiert. Scheint also wirklich, als wenn mein Seal oder zumindest Electro nach ein paar Stunden in den Tiefschlaf verfallen ist und daher auch keine Daten mehr gesendet hat.


    Ab dem Punkt mit dem Softreset habe ich die Anleitung nun soweit befolgt (wie gesagt, für eine Neuinstallation habe ich gerade nicht die Möglichkeiten). Mal schauen, ob das trotzdem mein Problem behebt. Ich werde morgen berichten.


    Danke für deine Mühe edi_man !