Nein.
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Das spiel hab ich auch schon durch. Stornierung eines Seals zum Angebitspreis nach 12 Wochen (!!)
Dann wäre hier die Frage, ob du eine Auftrags-/Bestellbestätigung erhalten hast oder nicht. Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Angebot (vom Kunden an den Verkäufer-Kaufvertrag) und Annahme (Bestätigung des Verkäufers -Bestätigung).
Auch wenn es keine ungewöhnliche Handhabe ist, heißt es nicht, dass es auch rechtens ist. Auf der anderen Seite: Recht haben und Recht bekommen. Bevor man hier einen möglicherweise langwierigen Rechtsstreit eingeht, wird es halt akzeptiert und so wird es dann oft gängige Praxis.