Hallo zusammen,
das ist zwar kein BYD‑spezifisches Thema, aber online finde ich widersprüchliche Informationen und auch Copilot und ChatGPT liefern unterschiedliche Antworten. Deshalb frage ich hier in die Runde.
Mein bestellter BYD wird mein erstes E‑Fahrzeug. Die Zulassung übernimmt der Händler. An meinem aktuellen Benziner habe ich ein Wunschkennzeichen, das ich gerne behalten möchte. Im Portal der Kfz‑Behörde meines Kreises kann ich zwar ein Wunschkennzeichen beantragen, es gibt dort aber keine explizite Option, ein E‑Kennzeichen auszuwählen. Daher habe ich zwei Fragen:
- Muss ich etwas tun, damit mein bestehendes Wunschkennzeichen später mit einem angehängten E versehen wird und ich es behalten kann?
- Wird das zusätzliche E als eigene Unterscheidungsvariable betrachtet? Könnten also zwei Fahrzeuge dasselbe Kennzeichen haben, wobei eines das E trägt und das andere nicht, oder bleiben die Stellen vor dem E weiterhin eindeutig?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo,
Vielleicht kann ich dir weiterhelfen
Muss ich etwas tun, damit mein bestehendes Wunschkennzeichen später mit einem angehängten E versehen wird und ich es behalten kann?
ja du musst im selben Vorgang deiner Neuzulassung als erstes dein vorhergehendes Fahrzeug abmelden, sofort reservieren lassen und dann kannst dein altes Kennzeichen als E Kennzeichen nehmen. in dem Augenblick ist das Kennzeichen für dich frei und reservierst es.
Wenn es dein Händler zulässt ,musst du dein "altes" Auto vorher abmelden und dir das Kennzeichen gleich reservieren ,hab ich auch schon gemacht.Die Reservierungspin gibst du dann mit den anderen Unterlagen deinem Händler, bei der Reservierung auf das E am Ende achten.
Wird das zusätzliche E als eigene Unterscheidungsvariable betrachtet? Könnten also zwei Fahrzeuge dasselbe Kennzeichen haben, wobei eines das E trägt und das andere nicht, oder bleiben die Stellen vor dem E weiterhin eindeutig
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defentiv nein,
das Kennzeichen ist hoheitlich und das E macht nur die Antriebsart "sichtbar"
LG