Beiträge von Riff Raff

    Riff Raff


    Nicht reden.sondern machen und dem Forum sachlich berichten :)

    Erstmal brauche ich das Auto und ich müsste irgendwie den Nachweis erbringen dass zum Zeitpunkt der Bestellung tatsächlich das drehbare Display beworben wurde.

    Dann einfach mal eine tatsächliche rechtliche Einordnung von einem Anwalt geben lassen (zählt zur kostenlosen Erstberatung) und abwägen ob es das wert ist.

    Ursprünglicher Anstoß meines Posts war dass hier imho grundlos ein User angegangen wird weil er es nicht in Ordnung findet wenn eine Funktion beworben wird die es nicht(mehr) gibt.

    Ja, äh doch, genau das macht es.

    In der Broschüre steht, dass man sich an den BYD Händler vor Ort wenden soll um die aktuelle Ausstattung im Detail zu erfragen.

    ...

    Ja, äh... woher nimmst Du diese Sicherheit?
    Ich bin kein Anwalt, ich weiß aber dass genau solche Sachen gerne gegen "Treu und Glauben" verstoßen. Da können Firmen Kleingedrucktes dazu schreiben wie sie wollen, eine Rechtssicherheit lässt sich daraus nicht automatisch ableiten.

    Sonst könnte BYD ja jetzt auch einfach hin gehen, den Comfort zu Excelence umbenennen und mir ein ganz anderes Auto liefern als das was ich bestellt habe, änderungen sind ja durch das Kleingedruckte jederzeit möglich und abgegolten.

    Im konkreten Fall:
    Das drehbare Display wird auf der Homepage als Feature beworben. In der Broschüre wird ist das Display "elektrisch schwenkbar" ohne eigene Fußnote o.ä. aufgeführt. In der Fußnote der Broschüre werden zum Schluss alle Änderungen eingeschlossen, dies dürfte so generell zumindest schwierig sein und ggf. eben gegen "Treu und Glauben" verstoßen. Sonst müsste ich generell ALLE Informationen im Prospekt in Frage stellen und mich selbst darüber regelmäßig informieren bis das Auto da ist ob denn alle Features die ich haben will noch im Auto verbaut sind.


    @Händler
    Ja ich habe direkt bei einem Pioneer Store bestellt, der genaue Rechtsstand lässt sich aus den Informationen die ich bekomme nur bedingt ableiten.

    Das "Verklagen" ist der letzte Schritt der beschriebenen Auseinandersetzung. Nur weil ein Anwalt nen Brief schreibt oder man sich eine Rechtsberatung sucht wird noch lange niemand verklagt.

    Wenn es hier um natürliche Personen ginge gebe ich Dir auch vollumfänglich recht, privat jemanden an die Karre zu fahren wegen etwas was man gar nicht braucht ist mist.

    Schadenerstatz von einer Firma wegen irreführende Werbung einfordern ist ihmo moralisch völlig ok.

    Wer sagt Dir denn dass es in 2 Jahren nicht die Killeranwendung gibt die besonders gut oder gar ausschließlich im senkrechten Bildschirmmodus funktioniert? Dann is doof und Du hast Dir dies dann nichtmal kompensieren lassen.

    Hakku You do you

    Niemand erwartet dass Dich das starre Display stört oder dass Du jetzt vor Gericht ziehst wegen einem Dir vorher bekannten "Mangel" welcher Dich nicht stört oder was Du so ggf. auch besser findest.


    Genau diese Freiheit gib doch anderen bitte auch! Ihr tut grad so als würde BYD euch die Autos teurer machen wenn jemand anderes eine kompensation für einen "Mangel" erhält. Es kann euch dermaßen Egal sein ob und wieso jemand diesbezüglich mit BYD in Kontakt tritt, es gibt keinen Grund andere deshalb anzumachen.


    Die Aussage welche Du als "Fakt" bezeichnest ist ebensowenig haltbar. Die für den Käufer relevanten Informationen zum Auto stammen von BYD, nicht alle Käufer sind in Foren aktiv, nicht alle Käufer schauen explizit Videos zum 2026er Modell, nicht alle Käufer fragen beim Händler alle auf der Homepage beworbenen Features ab ob diese noch vorhanden sind. BYD ist ja leider bekannt dafür eine eher schlechte Kommunikation zu haben, wenn die dafür dann auch mal nen paar Scheine springen lassen müssen kann das nur gut für uns alle sein weil sich meist nur dann etwas ändert wenn es weh tut.

    Sagt mal, habt ihr zu heiß geduscht?

    Er hat doch völlig recht!
    Ein Auto anders zu verkaufen als Angeboten ist irreführende Werbung, auch das Kleingedruckte dass die Richtigkeit der Daten nicht garantiert werden kann dürfte rechtlich nicht vor Schadenersatzansprüchen schützen. Ob man das Display drehen will oder nicht ist doch völlig wurscht, noch mehr ist es wurscht ob ihr persönlich das Display drehen können wollt.

    Ihr könnt darauf wetten dass ich mir das auch nochmal genauer anschauen werde und im Zweifel einen Anwalt zu Rate ziehe (Rechtsschutz regelt).

    BYD wird nen teufel tun und das gerichtlich klären wollen. Sollte hier BYD per Gericht zu z.B. einem Schadenersatz verdonnert werden können sich andere "Geschädigte" sich sehr leicht auf ein solchen Urteil berufen und ebenfalls Schadenersatz geltend machen.


    Sollte das tatsächlich so sein dass das Display zum Zeitpunkt der Bestellung noch als "drehbar" beworben wurde und ein Anwalt mir bestätigen dass ich daraus einen Schadenersatzanspruch herleiten kann, würde ich BYD direkt anschreiben und um eine Lösung seitens BYD mit Fristsetzung bitten. Sollte BYD darauf nicht oder nicht positiv reagieren folgt ein ähnlicher Brief vom Anwalt und spätestens dann wird BYD aus o.g. Grund eine außergerichtliche Einigung anstreben und Geld springen lassen.


    Bin mir relativ sicher dass ich das Display im hochformat nicht vermissen werde, ich vermisse jedoch die 40 Mille die ich für das Auto zahle und von daher... wieso nicht?

    Rubin Rot soll erst seit Mai hergestellt werden. Ist da was dran? Wenn ja bestünde denn die Chance das bereits Autos auf den Frachtern vorhanden sind ?

    Woher hast Du die Information? Ob "da was dran" ist musst Du prüfen wie zuverlässig Deine Quelle ist. Meines Wissens hat sich BYD noch nicht sosehr in die Karten schauen lassen, in den Häfen sollte man aber relativ schnell prüfen können ob es schon rote Seal gibt.

    Hallo BYD-Forum,

    ich bin heute zufällig auf dieses Forum gestoßen und gleichzeitig überrascht, dass einige ihr Fahrzeug nach mir bestellt haben, aber bereits ausgeliefert bekommen haben – obwohl es sich um dasselbe Modell, dieselbe Variante und sogar dieselbe Farbe handelt.

    ...

    Wie schon gesagt bist hier im falschen Unterforum. Auf die Sache mit dem "nach mir bestellt haben, aber breits ausgeliefert" möchte ich denoch kurz eingehen. Aus der Liste lässt sich eine wichtige Information nicht ableiten, auch die Liste um diese Information erweitern ist oftmals nicht möglich weil viele Besteller diese Information gar nicht haben.


    Wann wurde das Auto bei BYD bestellt?

    Der Zeitpunkt wann Du den KV unterschreibst ist mehr oder weniger unabhängig davon wann das Auto tatsächlich bestellt wurde. Es ist möglich dass das Autohaus bereits vor längerer Zeit Autos in dieser Konfiguration bestellt hat oder erst ne Woche nach Deiner Bestellung das Auto angefordert hat. Ich könnte mir auch vorstellen dass größere Autohäuser bevorzugt beliefert werden oder dass die Auslieferung zu den Autohäusern eben nicht "kreuz und quer" erfolgt sondern ein LKW in den z.B. in den Westen fährt und dort im Zweifel Autos ausliefert die zwar später bestellt wurden jedoch auf dem Weg liegen.

    Ich glaube zwar nicht, dass man ein halbwegs vernünftiges Auto für 1000 eus bekommt, die Zeiten sind rum, aber grundzätzlich bin ich auch der Meinung.

    Die Gebrauchten sind bei den derzeitigen Rabatte völlig überzogen, weniger Garantie usw.

    Bei den Preisen würde ich warten und versuchen zu überbrücken

    Es muss ja nicht halbwegs vernünftig sein. Irgend nen Hobel mit 250tkm der keinen TÜV mehr bekommt (Klima hat) und fertig.

    Wenn der neue da ist für 200€ an so nen Exporthändler vercheckt.