EEG nennt explizite Grenzen von 2000W Modulleistung und 800VA Wechselrichterleistung.
Da ist kein Stecker definiert.
VDE als privatrechtlicher Verein kann keine Gesetze erlassen.
Illegal wäre es somit wohl nicht.
Aber grundsätzlich hast du natürlich vollkommen Recht: Wenn man keine Fachkenntnis hat, immer von einem Elektriker checken/anschließen lassen!
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EEG ist soweit richtig, genau gesagt § 9 EEG (Technische Vorgaben), (im § 9 Absatz 1 Satz 3 definiert)
Und zur VDE, sagt Google:
"VDE-Normen sind keine Gesetze, gelten aber als anerkannte Regeln der Technik und sind im Schadensfall rechtlich bindend. "
Und der Netzbetreiber, ist quasi für die Einhaltung der VDE zuständig und verantwortlich.
Machen, kann man natürlich was man will, nur wenn es passiert, (brennt o.ä., tja dann könnte sein, das es heißt: Pech gehabt, die Feuerversicherung zahlt nicht)