Genau, und bei Modulleistung zwischen 961 und 2000 Wp, muss Einspeisung via Einspeisesteckdose (zB Wieland Steckdose) oder Festanschluss erfolgen, also Elektriker notwendig!
Laut VDE Norm.
Laut Gesetz sind auch 2000W mit Schuko okay.
Genau, und bei Modulleistung zwischen 961 und 2000 Wp, muss Einspeisung via Einspeisesteckdose (zB Wieland Steckdose) oder Festanschluss erfolgen, also Elektriker notwendig!
Laut VDE Norm.
Laut Gesetz sind auch 2000W mit Schuko okay.
Laut VDE Norm.
Laut Gesetz sind auch 2000W mit Schuko okay.
Gemäß, welchem Gesetz ist das erlaubt?
Auch wenn VDE Norm nur ne Norm ist, würde ich das als 'Gesetz' ansehen und daran halten!
Gemäß, welchem Gesetz ist das erlaubt?
Auch wenn VDE Norm nur ne Norm ist, würde ich das als 'Gesetz' ansehen und daran halten!
Ist nicht alles was verboten ist, grundsätzlich mal erlaubt?
Gemäß, welchem Gesetz ist das erlaubt?
Auch wenn VDE Norm nur ne Norm ist, würde ich das als 'Gesetz' ansehen und daran halten!
EEG nennt explizite Grenzen von 2000W Modulleistung und 800VA Wechselrichterleistung.
Da ist kein Stecker definiert.
VDE als privatrechtlicher Verein kann keine Gesetze erlassen.
Illegal wäre es somit wohl nicht.
Aber grundsätzlich hast du natürlich vollkommen Recht: Wenn man keine Fachkenntnis hat, immer von einem Elektriker checken/anschließen lassen!
Alles anzeigenEEG nennt explizite Grenzen von 2000W Modulleistung und 800VA Wechselrichterleistung.
Da ist kein Stecker definiert.
VDE als privatrechtlicher Verein kann keine Gesetze erlassen.
Illegal wäre es somit wohl nicht.
Aber grundsätzlich hast du natürlich vollkommen Recht: Wenn man keine Fachkenntnis hat, immer von einem Elektriker checken/anschließen lassen!
EEG ist soweit richtig, genau gesagt § 9 EEG (Technische Vorgaben), (im § 9 Absatz 1 Satz 3 definiert)
Und zur VDE, sagt Google:
"VDE-Normen sind keine Gesetze, gelten aber als anerkannte Regeln der Technik und sind im Schadensfall rechtlich bindend. "
Und der Netzbetreiber, ist quasi für die Einhaltung der VDE zuständig und verantwortlich.
Machen, kann man natürlich was man will, nur wenn es passiert, (brennt o.ä., tja dann könnte sein, das es heißt: Pech gehabt, die Feuerversicherung zahlt nicht)