Seit Anfang 2021 gilt die Ausnahme auch für ausländische E-Autos, sofern das E-Kennzeichen (z.B. das grüne E in Deutschland) sichtbar ist.
Danke für den KI-Text, soweit war ich auch schon .... ![]()
Mein DM-I hat zwar ein E im Kennzeichen, aber nicht in grün und ist kein BEV. Und gut sichtbar ist es auch.
Und nun?