Dann viel Glück beim Durchsetzen eines Schadens auf Gewährleistung bei einer fremden Werkstatt wenn der Verkäufer insolvent ist und BYD herumzickt.
Und das zicken haben sie schon bewiesen.
Ich würde bei König deswegen kein Auto mehr kaufen.
Das durchsetzen von Gewährleistungsansprüchen bei einer fremden Werkstatt ist generell eher utopisch. Da gibt es keinerlei Anspruch drauf.
Man hat zwar auf dem Papier bei neuen Dingen 24 Monate Gewährleistung gegenüber dem verkaufenden Händler. Nach 12 Monaten muss der Käufer aber nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Was in den meisten Fällen nicht möglich ist. Nach deiner Theorie hat man dann ab Tag 366 grundsätzlich Pech gehabt, wenn ein Mangel auftritt. Kommt ja keiner mehr für auf.