BYD hat natürlich so eine Ausnahmegenehmigung.
Wäre fatal, wenn nicht. Kannst das Auto getrost kaufen würde ich mal sagen
Welche Ausnahmegenehmigung soll das denn sein?
Selbst Lagerware dürfe, meinen Recherchen zufolge, nicht an verkauft werden. Außer das Modell läuft aus. Da es das Modell aber noch gibt und das Modell auch mit addw angeboten und verkauft wurde, erkenne ich hier keine Ausnahmegenehmigung für BYD.
Die Zulassungsstelle wird es auch nicht interessieren, da die ja nicht schauen ob das Auto alles hat, was es haben muss.
In drei Jahren könnte dann der Schock kommen oder auch nicht.
Ich bin auch dabei, der Händler soll es Dir auf seine Kosten nachrüsten oder eben irgendwas, was weiß ich auch nicht, vorlegen.