Moin,
hat hier jemand seit dem 07.07.2026 ein Fahrzeug, insbesondere von BYD, erstzugelassen, welches keine ADDW-Kamera verbaut hat? Taucht da im Fahrzeigschein (ZB Teil 1) ein Vermerk bzgl einer entsprechenden Ausnahmeregelung/-Genehmigung auf?
Hintergrund ist der, dass ein Händler in meiner Nähe noch ein Fahrzeug ohne Erstzulassung hat, welches aber halt diese Kamera noch nicht verbaut hat. Der Händler konnte mir die Frage leider nicht konkret beantworten. Ich habe Bedenken, dass das Fahrzeug zwar evtl durch die Zulassungsstelle zugelassen wird, aber dann bei der ersten HU der Prüfer auf das Datum der EZ achtet und feststellt, dass das Fahrzeug nicht den Zulassungskriterien entspricht und somit ein erheblicher Mangel oder gar eine Stilllegung droht.