Zulassung ohne ADDW

  • Moin,


    hat hier jemand seit dem 07.07.2026 ein Fahrzeug, insbesondere von BYD, erstzugelassen, welches keine ADDW-Kamera verbaut hat? Taucht da im Fahrzeigschein (ZB Teil 1) ein Vermerk bzgl einer entsprechenden Ausnahmeregelung/-Genehmigung auf?


    Hintergrund ist der, dass ein Händler in meiner Nähe noch ein Fahrzeug ohne Erstzulassung hat, welches aber halt diese Kamera noch nicht verbaut hat. Der Händler konnte mir die Frage leider nicht konkret beantworten. Ich habe Bedenken, dass das Fahrzeug zwar evtl durch die Zulassungsstelle zugelassen wird, aber dann bei der ersten HU der Prüfer auf das Datum der EZ achtet und feststellt, dass das Fahrzeug nicht den Zulassungskriterien entspricht und somit ein erheblicher Mangel oder gar eine Stilllegung droht.

  • Ich glaube der Händler dürfte ihn die gar nicht verkaufen, er kann nach meinem Kenntnisstand nicht mehr zugelassen werden. Klar so wie du schreibst, das interessiert die Zulassungsstelle erstmal nicht. Der Händler hätte ihn am 06.07.2026 tageszulassen müssen.


    Um welches Modell handelt es sich denn? Es gibt noch einen Passus.....


    Hat er kein ADDW-System, kann er nach dem 7. Juli 2026 nur noch zugelassen werden, wenn BYD für genau dieses Fahrzeug eine End-of-Series-Ausnahme erhalten hat.


    Ansonsten muss BYD (dein Händler) halt die Kamera nachträglich einbauen.... Sollte ja nicht sooooo schwierig sein.

  • Es geht um einen Seal U DM-i Design welcher auch nicht tageszugelassen wurde. Die Frage ist halt, ob BYD diese Ausnahmegenehmigung beantragt hatte oder nicht. Was ich raus gefunden habe, muss diese Genehmigungsbeantragung seitens des Herstellers erfolgen, solange das Fahrzeug noch den Regularien entspricht, also bis zum 06.07.2026


    Und im Fahrzeugschein muss diese Ausnahmegenehmigung auch vermerkt werden.

  • Ich glaube nicht, dass da was beantragt wurde.

    Der Seal U DM-I ist jetzt auch noch kein Auslaufmodell und es gibt diese ja auch mit addw.

    Wenn selbst der Händler nicht konkret auf Deine Frage eine Antwort hat, würde ich die Finger davon lassen, das wäre mir zu heiß

  • Dann heißt es noch (etwas) warten. Er hat noch einen, bzw sogar zwei weitere Fahrzeuge auf Lager. Bei dem einen konnte er mir noch nicht sagen, ob der die Kamera hat, da der Wagen in einem Außenlager steht (da bekomme ich dann hoffentlich morgen die Info) und der andere hat dieses Babyblau als Außenfarbe, die für mich und auch für meine Frau als einzige Farbe gar nicht geht.

  • BYD hat natürlich so eine Ausnahmegenehmigung.

    Wäre fatal, wenn nicht. Kannst das Auto getrost kaufen würde ich mal sagen.


    Sonst müssten sie Tausende Autos umbauen/zurücknehmen.

    Seal Excellence 26 // AtlantisGrey/Black


    (Älter) Golf 7 GTI Performance // (Alt) Seat Leon 2.0 TSi


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  • Moin,


    hat hier jemand seit dem 07.07.2026 ein Fahrzeug, insbesondere von BYD, erstzugelassen, welches keine ADDW-Kamera verbaut hat? Taucht da im Fahrzeigschein (ZB Teil 1) ein Vermerk bzgl einer entsprechenden Ausnahmeregelung/-Genehmigung auf?


    Hintergrund ist der, dass ein Händler in meiner Nähe noch ein Fahrzeug ohne Erstzulassung hat, welches aber halt diese Kamera noch nicht verbaut hat. Der Händler konnte mir die Frage leider nicht konkret beantworten. Ich habe Bedenken, dass das Fahrzeug zwar evtl durch die Zulassungsstelle zugelassen wird, aber dann bei der ersten HU der Prüfer auf das Datum der EZ achtet und feststellt, dass das Fahrzeug nicht den Zulassungskriterien entspricht und somit ein erheblicher Mangel oder gar eine Stilllegung droht.Jo



    Ja, alles richtig was du sagst.

    Entweder der Händler beschafft von BYD das Ausnahmezertifikat oder du kannst den Wagen nicht korrekt zulassen.


    Händler beschafft das Zertifikat --> beruhigt kaufen

    Händler bekommt das Zertifikat nicht bei --> du musst auf einen anderen Wagen ausweichen.



    Aber der Händler wird da schon Interesse dran haben das beizuschaffen, von daher verklicker ihm das nochmal und dann soll er bei BYD anfragen.

    Das wird ja in der EU nicht der einzige Händler sein, der dieses Problem hat.

  • BYD hat natürlich so eine Ausnahmegenehmigung.

    Wäre fatal, wenn nicht. Kannst das Auto getrost kaufen würde ich mal sagen.


    Sonst müssten sie Tausende Autos umbauen/zurücknehmen.

    Dein erster Satz ließe vermuten, dass du das zu 100% weißt. Der Rest deines Textes verwässert die Aussage leider und deutet eher auf eine Vermutung hin.


    Eine Vermutung hilft mir leider nicht. Man könnte auch vermuten, dass BYD an seine Händler die Ansage herausgegeben hat, die betroffenen Fahrzeuge zuerst zu verkaufen oder tageszuzulassen. Dann läge der schwarze Peter nämlich beim Händler und nicht beim Hersteller, welcher für die Ausnahmegenehmigung ja auch pro Fahrzeug eine Gebühr zu entrichten hätte.

    Das würde nämlich die stark gestiegenen Angebote bei den Tageszulassungen erklären, die in den letzten Tagen/Wochen in den Portalen aufgetaucht sind. Der Händler könnte die Fahrzeuge aktuell immernoch als Tageszulassung zum gleichen Preis verkaufen (gerade auch weil aktuell nichts bestellbar ist). Der Kunde hat aber das Pech, dass er den staatlichen Bonus nicht bekommt.