Beiträge von Frank's BYD
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Beim Frunk ist darauf zu achten, dass die thermische Belastung, insbesondere während des Ladevorgangs, nicht zu hoch wird. Außerdem muss der Zugang zur Nottrennung der Hochvoltbatterie für Feuerwehr und Rettungskräfte jederzeit gewährleistet sein. Daher ist bei Produkten Vorsicht geboten, die nicht über die erforderlichen Nachweise und Zertifizierungen verfügen, beispielsweise hinsichtlich Materialeigenschaften, Brandschutz oder der Kennzeichnung der Nottrennung. Aber muss jeder selbst wissen ob ihm das 10% günstiger wert ist.
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Das ist kein Frunk von Vaylo. Wie dieser befestigt wird, kann ich dir leider nicht sagen.
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Ich habe nun den Frunk bestellt und erhalten, aber es sind keine Schrauben vorhanden... Welche Größe benötige ich... Der Wagen Seal U wird noch geliefert
Hallo, wo hast du den Frunk bestellt? Bei allen Frunks liegt ein Satz zur Befestigung bei, sofern es ein Frunk von Vaylo ist. Es sind spezielle Spreizklammern und zwei Schrauben mit der der Frunk befestigt wird. Bitte bei deinem Händler nochmals nachfragen. Gruß, Frank
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Nein.
Die stehen durch den Sturz unten ein paar Millimeter über, so dass bei Fahrzeugen nach 07/2024 hier so Lippen zur Abdeckung an das Radhaus geklebt werden müssten.
Bei 8.5 - 20", ET38 soll wohl die "magische Grenze" sein (öhne Gewähr)
ET38 habe ich probiert. Geht aus meiner Sicht leider nicht. Wir haben eine Schablone nach den Vorgaben gebaut um die Radabdeckung zu prüfen. Und bei ET38 hängt es auch stark von der Reifenmarke ab. Aber wenn der TÜV genau hinschaut, wird das leider nichts.

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Moin,
es gibt durchaus User, die ET35 fahren und anscheinend keine Probleme haben. Ich selbst habe an meinem privaten Seal verschiedene Varianten getestet.
Nach aktuellem Stand und sofern es sich um ein aktuelles Fahrzeug handelt, musst du allerdings nach den neuen KBA-Richtlinien prüfen. Ich bin selbst 8,5x20 ET35 in Verbindung mit einer Tieferlegung (Federn) gefahren. Dabei hat das Rad unter bestimmten Belastungen geschliffen.
Unabhängig davon, was eventuell ohne Tieferlegung funktionieren könnte, wirst du bei ET35 sehr wahrscheinlich Probleme mit der Radabdeckung bekommen.
Nachfolgend habe ich dir ein paar Informationen zusammengestellt. Ich kann dir gerne zusätzlich noch ein paar PDFs zur Verfügung stellen, dort ist das Ganze etwas detaillierter erklärt.
Änderung der StVZO vom 19.06.2024.
Mit dieser Änderung wurde nicht nur der § 19 Absatz 3 StVZO (Teilegutachten) gestrichen, sondern auch die bislang geltende nationale Vorschrift zur Radabdeckung nach § 36a StVZO für Fahrzeuge ab einer EZ 20.06.2024 vollständig außer Kraft gesetzt.
Im VdTÜV-Merkblatt 751 (Stand: 10.12.2020) sind weiterhin alle Regelungen aufgeführt, die bis zur Gesetzesänderung bei einer Begutachtung nach § 21 StVZO angewendet werden konnten (siehe Ausschnitt unten).
Seit 20.06.2024 gilt:
Für alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 20.06.2024 dürfen ausschließlich die Vorgaben der EG‑Richtlinie 78/549/EWG bzw. 94/78 EG herangezogen werden.
Die bisherige nationale Regelung zur Radabdeckung nach § 36a StVZO findet für diese Fahrzeuge keine Anwendung mehr.
Für Fahrzeuge, die vor dem 20.06.2024 erstmals zugelassen wurden, kann weiterhin die nationale Regelung zur Radabdeckung nach § 36a StVZO herangezogen und angewendet werden.
Die EG-Richtlinie 78/549 EWG bzw. 94/78 EG besagt folgendes:
Die europäische Richtlinie 94/78/EG – basierend auf der früheren 78/549/EWG – schreibt vor, dass alle Kraftfahrzeuge mit Radabdeckungen ausgerüstet sein müssen.
Diese sollen andere Verkehrsteilnehmer vor drehenden Rädern sowie hochgeschleuderten Steinen und Schmutz schützen.
Wichtige Anforderungen:
- Die Radabdeckung muss die gesamte Reifenbreite und/oder Rad abdecken – im Gegensatz zur deutschen/nationalen Regelung, die nur die Laufflächenabdeckung verlangt.
- Dieser Schutz muss im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte gewährleistet sein.
- Die Abdeckung darf nicht oberhalb von 150 mm über der Radmitte enden.
- Sie muss möglichst nah am Reifen positioniert sein, um das Hineingreifen oder Eindringen von Gegenständen zu verhindern.
- Radabdeckungen müssen fest montiert sein, dürfen jedoch ganz oder teilweise abnehmbar sein.
Falls Interesse besteht: Ich habe aktuell noch einen 20-Zoll-BBS-Radsatz mit neuen Reifen zu verkaufen. Bei diesem Radsatz ist die ET passend ausgelegt, sodass ich dir garantieren kann, dass die Radabdeckung sichergestellt ist.
Beste Grüße, Frank
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Die angegebene Leistung bezieht sich auf die Dauerleistung. Beim Design sind das 70 kW, beim Excellence sind es 145 kW. Das passt soweit. Womit ich allerdings ein Problem habe: Der Unterschied ist im Teilegutachten nicht eindeutig erkennbar. G90 bezieht sich in der Regel auf den Tacho, wenn die Reifengröße weder in den CoC-Papieren steht noch vom Hersteller freigegeben wurde. Beim Excellence sind die entsprechenden Größen aufgeführt, beim Design jedoch nicht. Daher vermute ich, dass genau hier die Differenzierung liegt. Aus meiner Sicht solltest du das Autec-Rad ohne Eintragung fahren können. Lass dir das aber zur Sicherheit nochmals vom TÜV bestätigen.
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Hallo, alle genannten Räder musst du mindestens eine ABE mitführen. Eventuell sogar eintragen lassen. ECE Räder für den Seal und Seal U findest du bei http://www.vaylo.de. Bei den Räder kannst du die original Radmuttern verwenden und musst auch kein Dokument mitführen. Wenn dir die Räder zusagen, kannst du es über deinen Händler bestellen. Alternativ kann ich dir die Räder beschaffen. Bei Fragen bitte melden. Gruß, Frank
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Hallo Frank,
21 Zoll? Also ich bin von dem Thema ja abgerückt und werde auf 20 Zoll gehen, bin aber dennoch interessiert.
Was für 21er hast du verbaut? Dimensionen? Und viel wichtiger, was für Reifen?
LG Thomas
245/35R21... Goodyear Eagle F1, Conti Sport Contact und aktuell sind Bridgestone montiert.