Beiträge von Altblech

    Update: die Werkstatt hat das Auto überprüft und einen Fehler am Lenkgetriebe entdeckt (mehr Info habe ich nicht erhalten).


    Nach Rückbestätigung von BYD wird dann die Lenkung also Lenkgetriebe usw. getauscht

    Interessant, habe aktuell auch ein Problem mit der Lenkung. Nur bei mir habe ich ein ruckartiges zurücklenken aus Linkskurven. Merke es aktuell etwas stärker, mal sehen wie sich das entwickelt 😒

    🧠 3) Rechtsprechung sichert freien Zugang

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Hersteller Werkstätten nicht daran hindern dürfen, über den OBD-Port auf Fahrzeugdaten zuzugreifen, indem sie etwa verlangen, sich über herstellereigene Server anzumelden oder ein Abo abzuschließen. Einschränkungen müssen sich am EU-Recht messen lassen und dürfen nicht darüber hinausgehen. �

    Wird Auslegungsache sein, denn vermutlich darf sich jeder einen BYD eigenen Tester kaufen 🤷. Dann wäre das quasi umgangen.

    Ich hoffe das sich bald die ersten Gerichte damit beschäftigen. Vermute aber das das noch länger dauern wird......

    Das sich "Smart" und "Auto" ausschließt finde ich auch verwirrend. Die elektrisch verstellbaren Luftauströmer nerven mich ehrlich gesagt. Im Sommer per App vorgekühlt, jedesmal dieses blöde Schwingluft damits einem ins Gesicht bläst. Damit das nicht passiert aktiviere ich nur die Sitzlüftung, dann verstellt sich wenigstens die Klima nicht. Aber das ist ein anderes Thema.

    Was sich BYD da allerdings gedacht hat und welchen Zweck das erfüllt wäre durchaus interessant.

    Wenn ich eines weiß: Den Chat sowie die Hotline kann man getrost vergessen. Dort sitzt, im First Level Support, jemand, der einen Schnellkurs zum Thema BYD gemacht hat, mehr aber auch nicht. Aber vielleicht haben die in der letzten Zeit schon dazugelernt. Denn vor 6Monaten wussten die weit weniger als ich....

    Man sollte bei beweisbaren Tatsachen bleiben. Hier sind ja auch schon einige Händler/Werkstätten genannt worden.

    Explizit verboten ist das allerdings nicht. Es ist so wie bei Google Bewertungen. Man kann und darf seine persönlichen Eindrücke öffentlich niederschreiben, auch mit dem Namen des Händlers.

    ich wär bei sowas immer vorsichtig von wegen „übler Nachrede“

    Das ist kein Problem. Man darf nur keine "Feststellungen" schreiben, da man selbst kein Sachverständiger ist. Aber man darf schreiben das man enttäuscht über die Qualität ist, man sich nicht gut beraten fühlte oder der Verkäufer keinen professionellen Eindruck hinterließ. Da kann niemand was dagegen sagen, solange es sich um persönliche Wahrnehmungen handelt.

    Muss ja wissen ob die Kosten übernommen werden ;) Falls nicht, kann ich meinen Rechtsanwalt auf jetzt schon ins Boot holen. Dann kann er sich schon mal einlesen.

    Gute Entscheidung die Rechtschutzversicherung samt Anwalt zu beauftragen. Ich habe die selben Erfahrungen gemacht, bis ich eine Entscheidung hatte, vergingen 2 Jahre. Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam.

    Ich drück dir die Daumen das sie das Repariert bekommen, das ist die schnellste und effektivste Lösung.