Meiner Meinung nach ist die Dashcam rechtlich noch eine Grauzone, da nicht ausjudiziert.
Der ÖAMTC hat zwar eine gute Rechtsabteilung, aber ist halt ned die Justiz und gibt auch nur Ratschläge.
Ich zitiere aus einer anderen Quelle aus dem Netz:
"In einer neueren Entscheidung zum Thema erachtete die Datenschutzbehörde eine anlassbezogene Speicherung für bis zu 5 Minuten für zulässig (Bescheid vom 10. November 2022, GZ 2022-0.609.733)."
Möchte da jetzt sowieso keine Grundsatzdiskussion starten, mich hat's nur interessiert, wie das andere sehen.
Da es sich wahrscheinlich jedes Mal um Einzelfallentscheidungen handelt, werde ich es drauf ankommen lassen.
Lieber nicht auf einem Schaden sitzen bleiben und eine Strafe nach der DSGVO in Kauf nehmen, als umgekehrt.
Es gibt übrigens Fälle, in denen der VwGH private Aufnehmen von Dashcams im Verfahren zugelassen haben.
Danke auf jeden Fall für die Infos.