Wenn das gut gemacht und lackiert wird ist es kein Unfallwagen, es wurde nur etwas nachlackiert. Da es sowieso keine Nachbau Kotflügel gibt, müssen sie Originalteile nehmen, somit ist das beim Verkauf nicht erwähnenswert
Das sieht die Kanzlei Kotz aber anders:
Unfallwagen verkaufen: So vermeiden Sie Rücktritt & Klage
Als Verkäufer eines Unfallwagens haben Sie eine Aufklärungspflicht. Erfahren Sie, wo die Grenze zum Bagatellschaden liegt und welche Schäden Sie angeben müssen.
www.ra-kotz.de
So ist man ganz schnell selbst in der Scheiße (bei Verkauf dann nicht angegeben und der spätere Käufer findet es dann raus)
Und genau deswegen hast du absolut Recht mit:
Würde mich vor rechtlichen Schritten vielleicht beraten lassen,
Aber nicht nur vllt., sonder definitiv!