Ein Auto anders zu verkaufen als Angeboten ist irreführende Werbung, auch das Kleingedruckte dass die Richtigkeit der Daten nicht garantiert werden kann dürfte rechtlich nicht vor Schadenersatzansprüchen schützen.
Ja, äh doch, genau das macht es.
In der Broschüre steht, dass man sich an den BYD Händler vor Ort wenden soll um die aktuelle Ausstattung im Detail zu erfragen.
Wenn du nun jemanden verklagen oder Anwaltsbriefe schicken willst, dann kannst du das erstmal bei deinem Händler machen, weil der ist dein direkter Vertragspartner und nicht BYD.
Der kann ja nur dein Auto zurücknehmen oder dir einen Nachlass geben.
Daher wird es BYD die auch erstmal nicht so krass treffen. Der Händler wird sich dann natürlich bei BYD beschweren und die müssen dann unter sich etwas ausmachen. Wenn das nur ein paar mal passiert, werden die hoffentlich ihre Broschüre einmal anpassen.
Ausnahme mag sein, wenn du in einem BYD Pioneer Store, gekauft hast, wobei die wahrscheinlich auch wiederum als eigenständiges Unternehmen zählen.