Nicht erbrachte Leistung. So oder so. Ich hab es schriftlich...
Was genau hast du schriftlich?
In deinem Kaufvertrag wird explizit das drehbare Display erwähnt`?
Ja dann sind wir alle gespannt, was dein Anwalt berichtet.
Ob das als erheblicher Mangel zählt oder doch eher als Nichtigkeit bei einem Rechtsstreit gesehen wird.