Ich nutze das drehbare Display bei der Navigation weil ich dadurch einen besseren Kartenausschnitt habe. Sonst nicht.
Ich auch.
Im Querformat passt die Anzeige im Tiefflug besser drauf:
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Ich nutze das drehbare Display bei der Navigation weil ich dadurch einen besseren Kartenausschnitt habe. Sonst nicht.
Ich auch.
Im Querformat passt die Anzeige im Tiefflug besser drauf:
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Ich bin verwirrt, hier ist doch die Forum-Gruppe für den Seal und nicht für den Seal U DMI oder?🤷
Mein erster Post in diesem Thread war ja auch, dass der drehbare Bildschirm der einzige Grund für mich war einen BYD zu kaufen.
Diesen eher humoristisch gemeinte Beitrag kann ich doch äußern.... unabhängig welches Fahrzeug ich bewege.... Der Rest ist Geschichte ![]()
Du darfst alles äußern, alles gut ![]()
Ist halt komisch wenn es weiter bei BYD Homepage steht.
Ich sehe es komplett anders. Wenn es bei der Konfiguration (ist immer noch so) inkludiert ist, dann erwarte ich das auch. Mal schauen, was mein Anwalt sagen würde... Ob ich es nutzen würde oder nicht steht nicht zur Diskussion. Es ist mit konfiguriert worden!
Ich sehe es komplett anders. Wenn es bei der Konfiguration (ist immer noch so) inkludiert ist, dann erwarte ich das auch. Mal schauen, was mein Anwalt sagen würde... Ob ich es nutzen würde oder nicht steht nicht zur Diskussion. Es ist mit konfiguriert worden!
Na dann los
vergiss deinem Anwalt aber nicht zu sagen das du bei einem Händler bestellt hast und nich auf der von dir zitierten Homepage ![]()
Na dann los
vergiss deinem Anwalt aber nicht zu sagen das du bei einem Händler bestellt hast und nich auf der von dir zitierten Homepage
Nicht erbrachte Leistung. So oder so. Ich hab es schriftlich...
Nicht erbrachte Leistung. So oder so. Ich hab es schriftlich...
Was genau hast du schriftlich?
In deinem Kaufvertrag wird explizit das drehbare Display erwähnt`?
Ja dann sind wir alle gespannt, was dein Anwalt berichtet.
Ob das als erheblicher Mangel zählt oder doch eher als Nichtigkeit bei einem Rechtsstreit gesehen wird.
Was genau hast du schriftlich?
In deinem Kaufvertrag wird explizit das drehbare Display erwähnt`?
Ja dann sind wir alle gespannt, was dein Anwalt berichtet.
Ob das als erheblicher Mangel zählt oder doch eher als Nichtigkeit bei einem Rechtsstreit gesehen wird.
Es ist doch vollkommen wurscht. Ob ich oder mein Händler über die BYD Homepage bestellt. Es ist mit angegeben und Punkt... Was gibt es da nicht zu verstehen? Wenn der Bildschirm nicht drehbar ist, werde ich schauen wie es weitergeht. Du sagst es richtig. Komplett online bestellt. Ich kann sogar komplett vom Kauf zurücktreten... Und das bis zu 14 Tage nach Bereitstellung... Und das wegen nem Bildschirm. Wahnsinn BYD. Entweder die korrigieren die deutsche Homepage oder sie machen gezielte Falschaussagen...
Es ist doch vollkommen wurscht. Ob ich oder mein Händler über die BYD Homepage bestellt. Es ist mit angegeben und Punkt... Was gibt es da nicht zu verstehen? Wenn der Bildschirm nicht drehbar ist, werde ich schauen wie es weitergeht. Du sagst es richtig. Komplett online bestellt. Ich kann sogar komplett vom Kauf zurücktreten... Und das bis zu 14 Tage nach Bereitstellung... Und das wegen nem Bildschirm. Wahnsinn BYD. Entweder die korrigieren die deutsche Homepage oder sie machen gezielte Falschaussagen...
Niclas Matthei, bist du es?
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Leider Gottes haben die Autohersteller extreme Klauseln in Ihren Verträgen. Ein Beispiel:
Ein Freund von mir ist extrem schlecht im einparken, er hatte einen BMW und der konnte autonom einparken.
Danach hat er über die Firma ein neues Auto bekommen aufgrund von Leasing/Flotte etc. ist es ein Volvo geworden.
Da hatte er extra eine Aufpreisoption für das große Infotainment-System bestellt, damit er autonomes einparken hat.
Nach 6 Monaten hat er den Volvo bekommen und der kann nun nicht autonom einparken, weil sie dieses Feature in der Zwischenzeit nicht mehr anbieten, weil volvo zu dumm für autonomes fahren ist.
Jetzt sitzt er in einem fetten Jägerwagen/SUV hat kein autonomes einparken und ist selber zu dumm zum einparken.
Rechtlich konnte er garnichts machen, weil auf Seite 122 eine Klausel drinnen steht, dass wenn sich etwas seit dem Kauf ändert/nicht mehr angeboten wird, ist dies kein Rücktrittsgrund.