aber die 225 sind doch nicht eingetragen, da muss ich doch die Reifengröße dann eintragen lassen.
Guter Einwand/Gedanke.
Das ist die Auflage 11P.
ZitatAlles anzeigen11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Aber, du musst das nicht extra korrigieren lassen.
Nur wenn eh mal etwas im Fahrzeugschein geändert wird.
Ansonsten wie da auch steht, kann noch auf der eigentlichen ABE eine Ausnahme stehen, dann man das auch nicht machen brauch.
Somit ja, kannst du diese Felgen mit 225 legal fahren, ohne dass du direkt etwas eintragen lassen musst