Beleuchtetes BYD Logo

  • Gibt es eine typgenehmigung für ein beleuchtetes logo ?

    So wie ich es gelesen habe, gibt es so etwas nur bei Mercedes und VW?

    Auf den Chinesischen Markt standardmäßig montiert, dort

    dient es sowohl der Markenidentität als auch der Sichtbarkeit und Sicherheit.

    Vorteile des beleuchteten Logos

    • Erhöhte Sichtbarkeit: Besonders bei Nachtfahrten verbessert es die Erkennbarkeit des Fahrzeugs.
    • Sicherheit: Das zusätzliche Licht trägt zur besseren Wahrnehmung im Straßenverkehr bei.
    • Ästhetik: Es wirkt futuristisch und unterstreicht den Premium-Charakter der Fahrzeuge.
    • Personalisierung: Manche Fahrer rüsten eigene Module nach, um Effekte wie „fade in/out“ oder angepasste Helligkeit zu erzielen

    Was haltet Ihr davon?


    Ja – Mercedes (wie auch VW) hat inzwischen eine Typgenehmigung für beleuchtete Logos in Europa. Seit Anfang 2023 erlaubt eine neue UN‑ECE-Regelung (R48/R148), dass Hersteller ihre Markenembleme als Positionsleuchten einsetzen dürfen. Damit sind beleuchtete Logos offiziell genehmigungsfähig und können von Herstellern wie Mercedes beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) typgenehmigt werden


    Da müssen wir dran arbeiten 8o

    BYD Seal U DM-i Boost / Boundless Cloud / Black Status: WARTEND (vorauss. Ende Nov. ´25)

  • Ja genau was Du schreibst, mittlerweile sind beleuchtete Logos über "Tagfahrlicht"-Regeln der EU zulassungsfähig. Allerdings müssen diese während der Typgenehmigung schon verbaut sein - sonst sind sie ausschließlich im Stand/ohne Zündung erlaubt. Solange BYD die also nicht bei der Typgenehmigung mit genehmigen lässt, braucht es entweder eine Einzelabnahme oder Du musst es (offiziell) lassen.

    BYD Seal Excellence AWD, Ice Blue/Tahiti Blue, EZ 09/2024

  • Wurde schön öfters hier besprochen, anscheinend sind einige Threads dazu weg - die Lichtelemente dürfen maximal 7,5 cm von einander entfernt sein; da das BYD Logo vorne unabhängig vom Modell alleine dasteht und kein (zB) Lichtband in 7,5 cm Entfernung ist sind beleuchtete BYD Logos in der EU nicht genehmigungsfähig