Hallo zusammen, das ist zwar kein BYD‑spezifisches Thema, aber online finde ich widersprüchliche Informationen und auch Copilot und ChatGPT liefern unterschiedliche Antworten. Deshalb frage ich hier in die Runde. Mein bestellter BYD wird mein erstes E‑Fahrzeug. Die Zulassung übernimmt der Händler. An meinem aktuellen Benziner habe ich ein Wunschkennzeichen, das ich gerne behalten möchte. Im Portal der Kfz‑Behörde meines Kreises kann ich zwar ein Wunschkennzeichen beantragen, es gibt dort aber keine explizite Option, ein E‑Kennzeichen auszuwählen. Daher habe ich zwei Fragen: Muss ich etwas tun, damit mein bestehendes Wunschkennzeichen später mit einem angehängten E versehen wird und ich es behalten kann? Wird das zusätzliche E als eigene Unterscheidungsvariable betrachtet? Könnten also zwei Fahrzeuge dasselbe Kennzeichen haben, wobei eines das E trägt und das andere nicht, oder bleiben die Stellen vor dem E weiterhin eindeutig? Vielen Dank für eure Hilfe!