Wartezeit Seal U: Wartesaal Forum - Bestellen Lieferzeit 2026 2027 - BYD Liefertermin Auslieferung

  • Ich habe in etwa die gleichen Infos von meinem Verkäufer erhalten. Er meinte selbst noch "So schön wie die Autos sind, aber das System ist schrecklich".

    Laut seiner Aussage will BYD das in etwa 5 Wochen ändern bzw. das deutlich transparenter machen. Ich hoffe einfach mal, dass mich das nicht mehr betrifft, sonst heißt es mindestens


    Ich habe in etwa die gleichen Infos von meinem Verkäufer erhalten. Er meinte selbst noch "So schön wie die Autos sind, aber das System ist schrecklich".

    Laut seiner Aussage will BYD das in etwa 5 Wochen ändern bzw. das deutlich transparenter machen. Ich hoffe einfach mal, dass mich das nicht mehr betrifft, sonst heißt es mindestens noch 5 Wochen warten.

    Vor 5 Wochen meinte er in 4 Wochen hat er die Möglichkeit transparenter zu schauen weil neue system bekommen ich glaube er erzählt jeden den gleichen Mist

  • Das glaube ich nun wirklich nicht.

    Dann würde die Hälfte der Forumsteilnehmer mit einem Mietwagen herumfahren... :D

    Musst du ja nicht glauben :P , ist aber tatsächlich so. Allerdings muss man das in seinem Vertrag stehen haben, genannt "Abschnitt IV der Neuwagen-Verkaufsbedingungen". Steht dieser Abschnitt nicht drin, dann sieht das ganze anders aus.
    Nach dieser Bedingung ist man berächtigt nach 6 Wochen eine Aufforderung an den Händler zu schicken und eine Frist von 2 Wochen zu setzen. Ich habe mehrere Seiten im Netz durchsucht. Gemini und google KI gefragt. Auf der Seite vom ADAC steht das und auch auf diversen Anwaltseiten mit dem möglichen Leihwagen.

    Aber ich kenne auch nicht alle Bedingungen. Kann sein, dass man nachweisen muss, dass wegen dieser Verzögerung von mehr als 6 Wochen, man keinen tragbaren Fahrersatz hat. Könnte also sein, dass wenn du ein noch gutes Fahrzeug hast, dass du dann auch keinen Mietwagen berechnen kannst.
    Bei uns ist das allerdings anders. TÜV läuft ab, Klima defekt und bei 320.000km lohnt sich das definitiv nicht mehr. So in den Urlaub zu fahren, ist untragbar. In Anbetracht der Umstände, gehe ich stark davon aus, dass bei uns die Umstände das zulassen.

    BYD Seal U Design EV, time grey, AHK, dunkle Innenausstattung. Wartezeit: 125 Tage, Modell 2026, Produktionsdatum 12/25.

  • Nach dieser Bedingung ist man berächtigt nach 6 Wochen eine Aufforderung an den Händler zu schicken und eine Frist von 2 Wochen zu setzen

    Und jetzt hast Du deinem Händler eine Frist gesetzt?

  • Vor 5 Wochen meinte er in 4 Wochen hat er die Möglichkeit transparenter zu schauen weil neue system bekommen ich glaube er erzählt jeden den gleichen Mist

    hm, also mir hat er das erst vor 2 Wochen erzählt. Ich schätze mal, dass die selbst nicht wissen wann dieses neue System kommt und vermutlich hat er sich mit dem Zeitraum vertan bzw. bei BYD zieht sich das nach hinten.

    Als ich meinen bestellt habe, meinte er bei der Bestellung, dass die das System geändert haben und deswegen zeigt das System gerade mal ca. 3 Monate geplante Lieferzeit an. Er sagte da selbst, dass dieses Datum sehr optimistisch ist und ich solle mich nicht darauf verlassen. Er meinte auch, dass angeblich laut BYD ab 2026 die Lieferzeit tatsächlich nur noch 3 Monate betragen soll, aber er selbst nicht daran glaubt.

    Das hat sich für mich schon alles sehr glaubwürdig angehört. :/

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  • Und jetzt hast Du deinem Händler eine Frist gesetzt?

    Nein erst nach den 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin darf man die schicken. Das ist bei mir diesen Samstag. Schickt man das vorher, hat es unwirksam.
    Ich habe nur dem Verkäufer diese Infos schon mal geschrieben, da ich nicht mit der Rechtskeule ankommen will, aber ich halt einen fahrbaren Ersatz bräuchte, sollte bis zum Urlaub das Auto nicht kommen und ich sozusagen dazu gezwungen bin dieses Recht geltend zu machen.
    Scheinbar soll diese Frist und das mögliche Recht auf ein Leihfahrzeug sich in Luft auflösen, wenn man diese Frist nicht schriftlich setzt.

    Ob das wirklich so alles stimmt, kann ich natürlich nicht sagen. Ich gehe mal davon aus, dass es so sein wird wenn ADAC und Anwaltsseiten das schreiben. Wird sich zeigen und ich hoffe immer noch, dass mein Auto noch vor dem Urlaub ankommt.


    btw.: Ich habe meine Email eher als eine liebe Frage formuliert ob es die Möglichkeit für ein Leihfahrzeug gibt in anbetracht des Abschnitt IV der Neuwagen-Verkaufsbedingungen"

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  • Ich hoffe einfach mal es kommt nicht dazu, dass ich einen Leihwagen brauche. Falls doch, kann ich hier gerne berichten ob und was passiert ist.

    Das glaube ich nun wirklich nicht.

    Dann würde die Hälfte der Forumsteilnehmer mit einem Mietwagen herumfahren... :D

    oder anders gesagt: Ich hoffe in meinem Fall ist das so. Wird sich zeigen.
    Denn unser Fahrzeug ist definitiv nicht Urlaubstauglich und im Juli ist der TÜV überfällig.

    Irgendwas muss ja dran sein, wenn das ADAC und Co. so schreiben.

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