wäre ich bei meiner Rechtschutzversicherung . Es handelt sich dann definitiv im Wertminderung durch Nachlackierung.
Da es ja ein Leasingwagen ist, kann die grundsätzliche Wertminderung ihm ja egal sein.
Hauptsache es ist festgehalten, dass es schon bei Auslieferung so war und es ihm bei Rückgabe dann nicht zur Last gelegt wird.