Lademanagement für Firmenmitarbeiter gesucht

  • Mein Chef will sich ein BEV als Firmenwagen holen und hat mich mit der Thematik der Ladestationen beauftragt.


    Wir sind in einem Industriepark in Rhein-Main und produzieren den Strom im eigenen Kraftwerk selber, von daher ist der Strompreis unschlagbar günstig (10 ct/kWh :thumbup:). Neben Firmenfahrzeugen soll auch den eigenen Mitarbeitern Gelegenheit zum Laden ihrer BEV gegeben werden (zum Selbstkostenpreis).

    Die Wallboxen wollen wir beschaffen (oder auch nicht?) und die Installation würde über unsere eigene EMR-Abteilung laufen.


    Es geht primär um die Abrechnung des privat getankten Stromes. Welche Anbieter von Abrechnungssystemen taugen was und wie läuft das ab? Vermutlich mit persönlichen RFID-Karten? Je weniger unsere Buchhaltung mit der Abwicklung zu tun hat, desto wahrscheinlicher ist die Realisierung (an der ich auch PERSÖNLICH interessiert bin ... ;) )

  • Weitere Anbieter, die ich inzwischen gefunden habe, sind:


    Photovoltaik- & EV-Ladelösungen für Unternehmen von CUBOS
    CUBOS ist führender Anbieter von nachhaltigen Energielösungen, spezialisiert auf Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastruktur in Unternehmen.
    www.cubos.com


    ChargeX | Zukunftssichere Ladelösungen – Deutsche Exzellenz in Sicherheit und Innovation
    Ladelösung für Unternehmen - Zukunftssichere Ladelösungen mit Hard- und Software, flexiblen Erweiterungen, intelligenter Ladepriorisierung, patentierter…
    www.chargex.de


    Erfahrungen habe ich noch keine, wir nehmen gerade erst Kontakt auf.


    PS: Geldwerter Vorteil spielt übrigens beim Mitarbeiterladen keine Rolle, das hat der Gesetzgeber ausgenommen :thumbup:

  • PS: Geldwerter Vorteil spielt übrigens beim Mitarbeiterladen keine Rolle, das hat der Gesetzgeber ausgenommen :thumbup:

    Hallo ,kannst du das bitte näher erläutern.


    im Verbrennerbereich gab es so was auch schon Araltankkarte mit Payback,


    wurde dann aber wieder zurückgerudert. Gab da ein Steuerliches Problem.

    BYD Seal U DM-i Comfort / Tian Qing / Black Status: wartend auf Schiff :) erledigt --------- nun warten auf Ankunft beim Händler :sleeping:

  • Hallo ,kannst du das bitte näher erläutern.

    Ganz einfach:

    Das Aufladen von privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen beim Arbeitgeber ist für Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 46 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Der geldwerte Vorteil muss nicht versteuert werden. Dies gilt auch für den geldwerten Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung.


    § 3 EStG - Einzelnorm