Hallo Leidensgenossen,
hier die EU-Verordnung auszugsweise....
Die Verordnung (EU) 2018/858 schreibt vor, dass Fahrzeughersteller unbeschränkten, standardisierten und nicht-diskriminierenden Zugang zu OBD-Informationen, Diagnose- und Reparaturinformationen sicherstellen müssen. Das gilt für alle unabhängigen Werkstätten im EU-Binnenmarkt, nicht nur für Marken-Vertragsbetriebe. �
📍 2) Was bedeutet das konkret?
Der OBD-Datenstrom muss über den standardisierten Anschluss verfügbar sein, damit Mängel ausgelesen und diagnostische Funktionen genutzt werden können. �
Livv
Hersteller müssen Reparatur- und Wartungsinfos in nachvollziehbarer, standardisierter Form und ohne diskriminierende Zugangsbeschränkungen bereitstellen. �
Intern. Markt, Industrie & KMU
Zugangsbedingungen dürfen nicht über das legen, was die EU-Vorgaben vorsehen (keine künstlichen Gateways, Abo-Serverzwänge etc.). �
RSW
🧠 3) Rechtsprechung sichert freien Zugang
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Hersteller Werkstätten nicht daran hindern dürfen, über den OBD-Port auf Fahrzeugdaten zuzugreifen, indem sie etwa verlangen, sich über herstellereigene Server anzumelden oder ein Abo abzuschließen. Einschränkungen müssen sich am EU-Recht messen lassen und dürfen nicht darüber hinausgehen. �
Na ja, was hilfts wenn die Kontrollbehörden ihre Aufgaben nicht erfüllen.... 🙈