Beiträge von Muensterlaender

    Hallo RaLeon,


    du kannst deinen Akku getrost jedes Mal auf 100% aufladen :). Das macht dem Akku nicht viel aus.


    Wenn du allerdings den Wagen einige Tage nicht nutzt ist es besser, den Akku nur so bis 50% zu füllen.


    Gruß Gerd

    Ich warte immer noch auf das Update 2.2.0 und habe dazu noch zwei Fragen.


    Vor 14 Tagen ist mein BYD durch den "Parkfuchs" am Flughafen Düsseldorf übernommen worden. Er wird von denen im eigenen Parkhaus abgestellt.

    Wenn ich auf die App gehe wird zunächst der Propeller aktiviert und er zeigt mir danach:

    985 km. (Elektro) 68%. (Benzin) 94%.

    Dies wird beständig angezeigt, als ob die Zahlenwerte festgetackert sind.


    Gehe ich auf "Fahrzeugposition" sagt mir die App, dass diese nicht ermittelt werden konnte.

    Ich habe mal probeweise entsperrt und es wird mir unter dem Fahrzeugstatus bestätigt, dass der Wagen entsperrt ist.


    Hangel ich mich bis zur "Fernaktualisierung" wird mir angezeigt "Aktuelle Version V2.1.0"


    Also gehe ich davon aus, dass die App tatsächlich Kontakt zu meinem Wagen aufgenommen hat. Stimmt ihr mir zu?


    Insofern wird mir also das Update noch nicht angeboten. Was würde mein Wagen denn auf dem großen Display anzeigen wenn der Wagen gestartet wird und dann läge das Update vor? Vielleicht "Update kann installiert werden, Drücken sie ja oder nein" oder wird ein Abbrechen-Button angezeigt, wie Edero sagt?


    Kannst immer auf abbrechen drücken, es wird dir jedesmal am Ende der Fahrt wieder angeboten.

    Ich möchte vermeiden, dass der Mitarbeiter von Parkfuchs falsch reagiert und versehentlich das Update startet. Also muss ich ihm bei meinem Anruf dass er den Wagen bringen soll, so genau als möglich begreiflich machen, worauf er klicken soll.


    Derzeit sind bei meiner Frau sowohl der BYD als auch ich wohlgesonnen. Ich möchte vermeiden, dass hierbei eine deutliche Verschlechterung eintritt. Falls wir aber über eine Stunde warten müssten bis das Update durchlaufen ist, würde dem wohl so sein :whistling:.


    Gruß Gerd

    ich hätte gerne die Käuferrechte dahin gestärkt, dass der Händler keine Fantasiedaten rausgeben kann ohne dafür Sanktionen fürchten zu müssen.

    Sorry Oliwee, das ist leider nicht praktikabel.


    Wir hätten dann einen weiteren "unbestimmten Rechtsbegriff", an dem sich hunderte Einzelrichter abarbeiten müssen. Wo fängt Fantasie an und was ist gerade noch akzeptabel. Ist die Wartezeit auf eine Waschmaschine von zwei Monaten noch akzeptabel? Oder für ein Auto aus China acht und für ein europäisches sechs Monate? Gesetze regeln eine Vielzahl von Sachverhalten mit allgemein verbindlicher Wirkung.


    Jeder Käufer müsste zudem einzeln klagen. Bis ein Gerichtsurteil ergeht vergehen Monate (dann ist der BYD längst da) und sind zudem äußerst unsicher. Verliert man zahlt man die Kosten.


    Gerade aus diesem Grund gibt es die Option der Verhandlung. Beide Seiten einigen sich und gut ist es :).


    Aber ich gebe dir Recht, es müssen ja nicht alle der gleichen Meinung sein :).


    Gruß Gerd

    Sorry, aber langsam verstehe ich die Diskussion nicht mehr.


    Wir sind uns wohl einig, dass wir über einen privatrechtlichen Vertrag reden. Nun ist ein solcher Vertrag eine rechtsgültige Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern. In diesem Fall zwischen Käufer und Verkäufer. Also muss zunächst die Abmachung ausgehandelt werden, also z. B. Ausstattung, Preis, Lieferdatum usw.. Wenn eine Einigung zustande kommt wird ein Vertrag zwischen den Partnern geschlossen (vornehmlich in schriftlicher Form). Ab diesem Datum gelten für beide Seiten die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Bis jetzt hat weder der Staat noch sonst wer dort reinzureden ( außer bei Sittenwidrigkeit).


    Wenn der Käufer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, hätte dieser in den Verhandlungen auf ein fixes Datum bestehen müssen. Also "wenn das Fahrzeug bis zum nicht geliefert wird, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von xxx fällig". Ich gebe zu, dass es schwierig sein dürfte hierfür einen Verkäufer zu finden :).


    Wichtig ist also die vorherige Aushandlung von Bedingungenen, dann braucht man hinterher nicht zu jammern.

    Der Käufer hat also sehr wohl Rechte ;). Nur der Käufer hat eben Pech wenn er diese nicht definiert und vertraglich festgeschrieben hat.


    Das hat übrigens nichts mit Händlerverstehern zu tun :saint:. Der Begriff selbst ist bereits polemisch.


    Gruß Gerd

    Ich bin jetzt etwas verunsichert :whistling:.


    Zwar gehe ich davon aus, dass ich noch lange nicht bedacht werde aber falls doch, könnte ich ja das Update von hier aus der Ferne per App starten. Sollte dann etwas "schief" laufen habe ich schlechte Karten. Das Auto steht irgendwo in einem Parkhaus und der "Parkfuchs" könnte es mir nicht zum Flughafen bringen :(.


    Kann ich dann einfach den Update-Hinweis ignorieren und das erst dann anstoßen, wenn ich wieder zuhause bin?


    Gruß Gerd