Naja, ist es so leicht? wenn bei den 235/45 R19 die Karosseriearbeiten angegeben sind, sollten die dann nicht auch nötig sein?!? vielleicht frage ich auch am Donnerstag bei der Zulassungsstelle / TÜV nochmal konkret nach.
Wenn du die Auflage mit Karosseriearbeiten bereits bei Serienreifengrößen hast, dann hat die Felge zumindest keine ABE/TTG.
Zwingend notwendig ist es deswegen trotzdem nicht. Das hast im Endeffekt schon drin stehen, wenn auch nur 5mm von der Serien-ET abweichst.
Beispiel:
Bei der Serienreifengröße hast keine Auflage, ABE greift.
Jetzt gehst nur eine Reifenbreite breiter hast Auflage 245+248 drin stehen:
Das war aber zu 100% nicht nötig sein! Nach ETRTO darf ein Reifen in der Breite um 2,5cm vom angegeben Maß abweichen. Heißt, manch 235/45/19 ist breiter, als ein 245/40/19.
Sobald eben nicht geprüft steht die Auflage automatisch drin.