Sagt mal, habt ihr zu heiß geduscht?
Er hat doch völlig recht!
Ein Auto anders zu verkaufen als Angeboten ist irreführende Werbung, auch das Kleingedruckte dass die Richtigkeit der Daten nicht garantiert werden kann dürfte rechtlich nicht vor Schadenersatzansprüchen schützen. Ob man das Display drehen will oder nicht ist doch völlig wurscht, noch mehr ist es wurscht ob ihr persönlich das Display drehen können wollt.
Ihr könnt darauf wetten dass ich mir das auch nochmal genauer anschauen werde und im Zweifel einen Anwalt zu Rate ziehe (Rechtsschutz regelt).
BYD wird nen teufel tun und das gerichtlich klären wollen. Sollte hier BYD per Gericht zu z.B. einem Schadenersatz verdonnert werden können sich andere "Geschädigte" sich sehr leicht auf ein solchen Urteil berufen und ebenfalls Schadenersatz geltend machen.
Sollte das tatsächlich so sein dass das Display zum Zeitpunkt der Bestellung noch als "drehbar" beworben wurde und ein Anwalt mir bestätigen dass ich daraus einen Schadenersatzanspruch herleiten kann, würde ich BYD direkt anschreiben und um eine Lösung seitens BYD mit Fristsetzung bitten. Sollte BYD darauf nicht oder nicht positiv reagieren folgt ein ähnlicher Brief vom Anwalt und spätestens dann wird BYD aus o.g. Grund eine außergerichtliche Einigung anstreben und Geld springen lassen.
Bin mir relativ sicher dass ich das Display im hochformat nicht vermissen werde, ich vermisse jedoch die 40 Mille die ich für das Auto zahle und von daher... wieso nicht?