Die Papiere bzw. später der Brief bzw. "Zulassungsbescheinigung Teil II" macht Dich nicht automatisch zum Eigentümer. Im KV wird ziemlich Sicher ein "Eigentumsvorbehalt" vermerkt sein der so lange gilt bis die Rechnung bezahlt ist.
Wenn Du also beim Händler aufkreuzt und das Auto haben willst kann sich der Verkäufer darauf berufen und auch Cops werden da nichts tun und jeder Anwalt wird Dir raten die Rechnung zu bezahlen weil Du ohne Nachweis dessen vor Gericht keine Chance hast. ![]()