Beiträge von Cephalopod
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Auf welchen Teil der AGB beziehst du dich konkret?
Das kann jeder in der AGB SEINES Händlers nachlesen, die er bei der Bestellung ausgehändigt bekommen hat.
Ich habe nur den passus in MEINEM Vertrag zitiert, es kann sein, dass bei dir was anderes drin steht.
In Deutschland herrscht grundsäzlich Vertragsfreiheit.
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Vielleicht weis das wer von euch, bekomme ich als Österreicher wenn ich einen BDY in Deutschland bestelle und selbst nach Österreich überführe auch die hohen Aktionsrabatte seitens BYD die es bei euch gibt ?
Klar.
Die BYD-Aktion ist an keine Staatsbürgerschaft gekoppelt.
Ob sich dann der Export nach Österreich rechnet, musst du klären.
Es wird dabei unterschieden zwischen Neu- und Gebrauchtwagen.
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Noch ein 2. mal anmahnen unter Androhung von Rücktritt ...
... der ist jetzt schon möglich, da der urprüngliche Liefertermin schon um einiges Überzogen wurde.
Aus den AGB meines Händlers:
ZitatDer Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins [...] den Verkäufer auffordern, zu liefern. [...] Mit dem Zugang der Auforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
... oder Schadenersatz/Verzugsschaden?
Ist Vertraglich bzw. in den AGB meines Händlers ausgeschlossen. Es sei denn eine Pönale wurde extra vereinbart.
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Wer verlangt denn eine Vollkasko bei finanzierten Autos?
Bei den Kreditbedingungen meines ersten und einzigen auf Pump gekauften Autos stand das drin. Weiss aber nicht mehr, welche Bank das vor 20 Jahren war ...

Es ist keine gesetzliche Pflicht, die Banken verlangen das aber fast alle.
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Checke bitte unbedingt, was der Seal U in der Versicherung kostet. Das hat uns ziemlich geschockt!
Gerade bei finanzierten Autos wird Vollkasko verlangt.
Ich schätze bei Kenntnis der Prämien, wird sich Katha vermutlich nach einem anderen Auto umsehen....
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Vielen Dank, nach 21 Beiträgen, der erste wirklich sinnvolle und hilfreiche
