Beiträge von Schelli

    Wenn es aber an dem Update liegt, welches mit der 1.3.0 kommt, dann kann das der Händler bereits jetzt beheben. Denn das betreffende Update für die Anwesenheitserkennung kann er schon vor dem 1.3.0-Update einspielen.


    Seit dem Update der CPD am 24.04. kein Fehlalarm mehr.


    Wenn bei euch die Probleme woanders liegen, dann wird es das 1.3.0-Update nicht beheben.

    Wollte heute meine AHK in Betrieb nehmen, ich kann allerdings die Sperrvorrichtung mit dem Schlüssel nicht absperren.

    Nach Rückruf in der Werkstatt sagte mir ein Mechaniker am Telefon, die kann man nicht absperren.

    Kann das jemand so bestätigen?

    Hallo, also ich hab die selbe AHK und die ist versperrbar.

    Man kann den Hebel versperren, dann lässt er sich nicht mehr entriegeln.

    Entriegeln geht so, dass man anziehen muss und dann den Entriegelungshebel nach unten drücken um die AHK nach unten zu entnehmen.


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    LG

    Gerade nochmals nachgesehen und tatsächlich nur Info zu Österreich auf deutschen Seiten (zb ADAC) gefunden.

    Österreichische Infos auf österreichischen Seiten findest du am Besten im RIS in den jeweiligen Gesetzen.


    Mir ist im KFG bzw. in der KDV keine Gesetzesstelle bekannt, die eine Verpflichtung des Lenkers zum Abnehmen einer abnehmbaren AHK vorsieht.


    Ich verlasse nun den Klugschei....Modus, wollte nur verhindern, dass Fehlinformationen in die Welt getragen werden.


    Das Abnehmen der AHK bei verdecken des Kennzeichens ergibt sich aus folgenden Paragrafen im KFG:

    § 50. Zustand der Kennzeichentafeln

    (1)Das Ändern der Kennzeichentafeln und das Anbringen von Vorrichtungen, mit denen das Kennzeichen eines Fahrzeuges ganz oder teilweise verdeckt oder unlesbar gemacht werden kann, ist verboten.


    Versicherungen sind ein eigenes Thema.

    In AT (für D weiß ich es nicht), sollte sie nur nicht tunlichst abgenommen werden, wenn sie nicht verwendet wird, in AT MUSS sie sogar abgenommen werden, wenn sie nicht verwendet wird.

    So ist zumindest die gesetzliche Vorschrift, dass abnehmbare AHKs nur dann "sichtbar/verbaut/angekuppelt" sein dürfen, wenn sie auch aktiv verwendet werden.


    Ich hätte bisher aber noch nie gehört, dass wirklich jemand gestraft wurde, weil er/sie die abnehmbare AHK am Auto hatte, ohne dass sie aktiv genutzt wurde - aber das kommt wahrscheinlich auch auf den jeweiligen Polizisten an...

    Nicht ganz richtig. Sie muss nur dann abgenommen werden, wenn durch den Kugelkopf oder andere Teile der Vorrichtung das Kennzeichen verdeckt wird.

    Naja, auch ein Verbrenner in der Größe ist kein Spritsparwunder bei der Geschwindigkeit. 🔋😉

    Ja, da hast natürlich Recht.

    Andere Hersteller mit E-Autos in dieser Größe schaffen bessere Werte, aber kosten auch etwas mehr 😂

    Ich hab mich mittlerweile arrangiert mit dem hohen Verbrauch und bin schon gespannt auf den Sommerurlaub...aber ich bin zuversichtlich.

    Auf jeden Fall verliert man die Nervosität, wenn man sowieso nur mit der Hälfte der verbleibenden Kilometeranzeige rechnet. Ging sich bisher immer mit 5% Restakku aus.


    Sorry, offtopic-Mode aus 🙈