Beiträge von Crash

    Morgen ist bereits wieder eine Woche rum, nachdem wir uns vermeindlich auf einen Vergleich geeinigt haben X(

    Durch meine geforderten Sätze im Bezug auf die Gewährleistungsrechte, zieht sich das nun wie Kaugummi und soll angeblich in der Rechtsabteilung liegen,

    die an der finalen Abstimmung des Sachverhalts arbeiten und es wird mehr Zeit benötigt (Mail von heute).


    Es geht hier im 5 Sätze :rolleyes:

    Würden Sie mich anrufen, wäre das bei einem Gegenüber mit Rechtsverständnis, in 5min. abgearbeitet =O


    Es nervt, vor allem weil ich nun nicht mal mehr einen Leihwagen habe...

    Tatsächlich gucke ich bereits seit Jahren JP und mag den Typen einfach. Dieses Video war aber inhaltlich richtig schlecht vorbereitet. Die Tesla Boys konnten inhaltlich auch nichts beitragen und dann Autos von Auto-China kommen lassen, obwohl der Seal U DM-i auch in Deutschland zu erwerben ist, machte es nicht besser.


    Gegen die ollen Teslas hätte er den Seal oder Sealion 7 antreten lassen müssen. Hybrid gegen Hybrid, Elektro gegen Elektro. Kann doch nicht so schwer sein.

    ich werde nicht mehr all zu lange warten, habe bereits 4 Monate aufs Auto gewartet und meinen dafür eingetauscht... ich tendiere auf neues Auto.

    Vorsicht, nicht zwei Dinge vermischen. Die Lieferung hat nichts mit dem Schaden zu tun.


    Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung. Du musst dem Händler somit die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen.

    Theoretisch haben Käufer grundsätzlich das Wahlrecht zwischen der Nachbesserung (Reparatur) und der Nachlieferung (ein komplett neues Ersatzfahrzeug) gemäß BGB § 439 Abs. 1, die Frage wäre da aber, wie eure bisherige Kommunikation diesbezüglich lief. Hast du dem Verkäufer erlaubt das Fahrzeug zu reparieren oder hast du dich da nicht zu geäußert?


    Egal wie, der Verkäufer kann immer mit unverhältnismäßigen Kosten argumentieren und dann ist das Thema Ersatzlieferung schwierig.


    Ich würde nochmal das Gespräch suchen und fragen wie lange er denn meint, dass die Reparatur dauern würde. Wenn er zwei Wochen sagt, ist das aufgrund deines Leihwagens ja überschaubar und falls es danach nicht fertig sein sollte, kann du deinen Nacherfüllungsanspruch mit in einer angemessen Frist (meist zwei Wochen) schriftlich geltend machen.


    Die vorliegenden Sätze greifen nur in Deutschland und stellen keine Anspruch auf Verbindlichkeit.