Man mag es kaum glauben aber es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt 
Es sieht also danach aus, als wenn mein kleiner wieder nachhause kommt 
Die Bestätigung über den Vergleich habe ich zwar bereits per Mail vorliegen, kann aber noch nicht drauf eingehen, da es jetzt gilt, dass ganze rechtlich auch passend zu machen. Hier bedarf es noch konkreter Aussagen des Händlers, einen Werkstattbericht und ein Abhol,- Übernahmeprotokoll.
Vom Händler benötige ich die Aussage, dass der angebotene Vergleich, ausschließlich die Entschädigung für die verspätete Reparatur darstellt und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für den vorliegenden Mangel, vollumfänglich bestehen bleiben.
Zudem muss ich wissen, welche Arbeiten konkret verrichtet wurden. Der Werkstattbericht muss eine Fehlerbeschreibung/Fehlerdiagnose, einen detaillierten Arbeitsbericht inkl. einem Teileverzeichnis aufweisen und es müssen Datum der Annahme und Rückgabe, sowie die entsprechenden Kilometerstände enthalten sein. Ebenfalls noch der Hinweis, dass der Mangel nachvollzogen werden konnte und zu guter Letzt, dass beim Kostenhinweis vermerkt ist, dass die Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) vollzogen wurden.
In einem Abhol,- Übernahmeprotokoll muss zudem enthalten sein, dass die Übernahme unter dem Vorbehalt einer technischen Prüfung auf Mangelfreiheit hinsichtlich des Mangels xyz erfolgt und das durch die Übernahme und den am 11.02.2026 geschlossenen Vergleich, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte - insbesondere bei einem erneuten Auftreten dieses Mangels oder künftigen Defekten, nicht eingeschränkt wird. Der Anspruch auf Rücktritt bei Fehlschlagen der Nachbesserung bleibt unberührt.
Mir fehlt hier ein Smiley mit Brille 
Alles recht aufwendig aber ich habe vorerst fertig 