Hi Sealy,
Also, Installation eines BKW (Steckerfertige Solaranlage), "zusätzlich" zu einem bestehender (großen) PV Anlage, gilt Nicht als Anlagenerweiterung!
Ein BKW (mit maximal 800W Einspeisung) (und maximal 2000W PV Modulleistung) könnte dann quasi den Grundbedarf abdecken.
Für Autoaufladung/en eher 'ungeeignet', auch mit nem Speicher.
Was heißt hier "gilt nicht als Anlagenerweiterung"? ![]()
Wenn schon eine PV Anlage mit Einspeisevergütung besteht kann man nicht "einfach so" ein Balkonkraftwerk hinzustecken!
Du musst dann wegen der Einspeisevergütung eines von verschiedenen Modellen wählen:
ZitatAlles anzeigenVariante 1: „reguläre“ Einspeisevergütung für die Balkon-Solaranlage mit zusätzlichem Zähler:
Einspeisevergütung Balkon-Solaranlage 8,11 ct/kWh Aufdach-Solaranlage 10,08 ct/kWh Mischeinspeisung 9,86 ct/kWh
- errechnet im Verhältnis der installierten Modulleistungen -
(1 kWp/9 kWp x 8,11 ct/kWh + 8 kWp/9 kWp x 10,08 ct/kWh)
Variante 2: „unentgeltliche Abnahme“ für die Balkon-Solaranlage
Einspeisevergütung Balkon-Solaranlage 0 ct/kWh Aufdach-Solaranlage 10,08 ct/kWh Mischeinspeisung 8,96 ct/kWh
- errechnet im Verhältnis der installierten Modulleistungen -
(8 kWp/9 kWp x 10,08 ct/kWh)
Entweder man hat also noch zusätzliche Kosten für einen weiteren Zähler oder man wählt ein Modell bei dem die Einspeisevergütung für die "Altanlage" sinkt.
--> da muss man umso genauer rechnen ob sich das dann lohnt
Und in beiden Fällen muss man das vorher klären und darf nicht "einfach so ein BKW dazustecken" sonst begeht man Subventionsbetrug.
Dann hole doch einfach einen größeren und verkaufen den alten.
Was ist denn das Problem?
Siehe oben.