Nun, ich bin selbständiger Arzt in eigener Praxis niedergelassen und nehme an Not- und Bereitschaftsdiensten teil. Zusätzlich werde ich auch zu Unzeiten schon mal zu einem Hausbesuch gerufen. Ich habe meine vertraglichen Verpflichtungen bezüglich einer Mobilität an die vertraglichen Verpflichtungen meiner Bestellung eines Neufahrzeugs angepasst. Ich habe also vertraglich die Weitergabe meines derzeitigen Fahrzeugs, daß ich bisher nutze, an die Lieferung meines Neufahrzeugs angepasst. Ähnlich, als wenn sich jemand eine Fahrkarte kauft, die an einen Anschlussflug oder Anschlusszug anknüpft. Der, der die vertraglichen Bedingungen nicht einhält, ist für den Folgeschaden verantwortlich. Ich kann mich zwar auch im Anschluss noch eine Weile organisieren, weil meine Partnerin auch noch über ein Fahrzeug verfügt, ist sie aber selbst beruflich darauf angewiesen, werde ich Mietwagen nehmen müssen und diese als Verzugsschaden zur Not einklagen....
Äpfel und Birnen die du da versuchst zu vergleichen.
Bei deiner Fahrkarte mit Anschlusszug/Anschlussflug hast du alles über einen Anbieter bezogen. Dann ist der Anbieter für den Gesamtvorgang verantwortlich, richtig.
Kaufst du aber eine Fahrkarte bei der Deutschen Bahn und eine Anschlussfahrkarte bei Flixbus, wird die DB dich auslachen wenn du dann ankommst und eine Erstattung des Flixbustickets willst, weil deine Bahn zu spät ankam.
In deinem Fall: Der Händler hat keinerlei Einfluss darauf gehabt wie/wann du dein Fahrzeug weiterverkaufst.
Da kann man dann argumentieren: "Du hast ein unverbindliches Lieferdatum gehabt und trotzdem für dein Fahrzeug schon frühzeitig, als noch nicht klar war ob der Termin eingehalten werden kann, einen Abgabetermin vereinbart. ---> ziemlich fahrlässig.