BYD Seal - Tuningteile aus Deutschland mit ABE!

  • Ich habe soeben meine Versandbestätigung von CSR für den Heckspoiler erhalten ^^


    Auf Nachfrage bei Maxton, wo denn mein Diffusor bleibt, den ich Anfang März bestellt habe und dessen Lieferdatum eigentlich am Montag gewesen wäre, wurde mir auf Nachfrage nur mitgeteilt, dass dieser noch nicht bei ihnen im Lager angekommen ist... nach über 60 Tagen. Wow.


    Ich hoffe er ist bis zum 19.05. da, am 20.05. habe ich einen Termin bei der Werkstatt meines Vertrauens für den Einbau der Eibach Federn. Eigentlich wollte ich in dem Rahmen eine Gesamtabnahme machen lassen und Diffusor und Spoiler direkt mit eintragen lassen...

    Ich wollte schon nachfragen wie es an der Front aussieht, schön das zumindest etwas passiert.


    Ich drücke dir fest die Daumen, dass es bei dem Termin klappt.

    +++ Stolzer Besitzer eines Seal Design Ice Blue Tahiti MJ 2025 +++

    Originale Seal Kompletträder MJ 2025 zu verkaufen


    Siehe im Bereich der angebotenen Teile

  • So einfach ist das leider nicht.


    Dadurch, dass durch den Einbau der Federn das Fahrwerk und somit u.a. auch Fahrverhalten und Höhe beeinflusst werden, befindet sich das Fahrzeug nicht mehr in dem Originalzustand für den die TTG vom Maxton Diffusor oder die ABE vom CSR Spoiler erstellt wurden. Diese TTG oder ABE gelten aber nur für das ursprüngliche Serienfahrzeug und sind nach Einbau der Federn daher nicht mehr gültig, außer es steht explizit in der TTG oder ABE drin, dass diese mit einem veränderten Fahrwerk verwendet werden dürfen. Leider liegen mir bislang weder TTG noch ABE vor. Es würde mich aber doch sehr wundern, wenn darin die Eibach Federn auftauchen, da die Teile ja für den Seal im Serienzustand gefertigt wurden.


    Würde ich nur die Aero-Teile mit ABE/TTG einbauen, würde ich auf die Abnahme auch verzichten und die ABE/TTG mitschleppen.


    Je nach Inhalt der TTG kann es übrigens auch sein, dass eine Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus durch einen Sachverständigen dennoch gefordert wird. Dahingehend bist du nur mit einer ABE sicher, wenn du die Teile an einem Fahrzeug im Serienzustand einbaust.

  • Du hast Recht, dass die Teile eingetragen werden müsen, wenn es Änderungen gibt die sich auf die Teile auswirken.

    Dies ist aber oftmals, gerade bei solchen Optikteilen, nicht der Fall.


    Da steht in den ABEs drin "Die Teile verändern nix an der Aerodynamik, stehen nicht über die Fahrzeugmaße hinaus und Splitterverhalten ist okay".


    Beispiel ABE Spoilerlippe Audi A4 Avant:

    https://shop.ahw-shop.de/media/pdf/ABE_8ED0716409AX.pdf


    Beispiel ABE Spoilerlippe BMW 3er:

    https://www.jom.de/media/files_public/a00d24e8dbcff7a1ea166300ed020668/doc_5111160-3_ABE_Heckspoiler_Erweiterung_11-23.pdf


    Da sind keine Einschränkungen (bis auf das Baujahr) angegeben.

    Wenn man auf "Dinge" achten muss, dann sind diese dann angegeben. Siehe z.B. bei den Eibach Federn welche Sonderrad- Reifenkombinationen oder Sportdämpfer erwähnen.


    Also ja, es könnte sein, dass weitere Auflagen drinstehen, aber das ist mMn sehr sehr unwahrscheinlich.

  • Da sind wir uns grundsätzlich einig.


    Durch den Einbau der Eibach Federn, die ja sowieso aufgrund des Teilegutachtens eingetragen werden müssen, befindet sich der Seal jedoch nicht mehr im Serienzustand. Da TTG und ABE aber in der Regel für Fahrzeuge im Serienzustand ausgestellt werden, sind diese bei einer nachträglichen Änderung am Fahrwerk formal nicht mehr gültig und es muss eine kombinierte Abnahme (Paragraph 19 III StVZO) erfolgen.

  • Beispiel von meinem vorherigen Fahrzeug, einem A3 Sportback:


    Chiptuning mit Teilegutachten + Frontlippe mit ABE + Diffusor mit ABE + Spoilerlippe mit ABE => Betriebserlaubnis erloschen -> durch kombinierte Abnahme (19 III StVZO) wird der ordnungsgemäße Zustand nach der StVZO wieder bescheinigt -> Betriebserlaubnis wieder erteilt.

  • Hinsichtlich der Beeinflussung der Teile untereinander beim Seal: Durch den Einbau der Federn beim Seal wird ja unmittelbar auch die Bodenfreiheit verringert. Wenn dann noch der Diffusor von Maxton hinzukommt, dessen TTG für die serienmäßige Bodenfreiheit ausgestellt wurde, kann diese TTG formal nicht mehr gültig sein, da die Bodenfreiheit ja nicht nur durch den Diffusor, sondern bereits zusätzlich durch den Einbau der Sportfedern verringert wurde. Ergo -> kombinierte Abnahme notwendig, da der Sachverständige die Kombination der beiden Komponenten prüfen muss, insbesondere mit Hinblick auf die verbleibende Bodenfreiheit.

  • In den von dir Icefeldt verlinkten ABE zu den Spoilerlippen steht jeweils konkret benannt, für welches Fahrzeug mit welcher Genehmigungsnummer (z.B. e1*2001/116*0345*) die Teile verwendet werden dürfen. Diese Genehmigungsnummer wurde jedoch für das jeweilige Fahrzeug im Serienzustand ausgestellt, so wie es vom Hersteller gebaut wurde. Nach nachträglicher Veränderung des Fahrzeugs, z.B. durch Fahrwerksveränderungen, wie dem Einbau von Sportfedern, entspricht das Fahrzeug jedoch nicht mehr dem Zustand zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigungsnummer. Aus diesem Grund ist die ABE für das veränderte Fahrzeug formal nicht mehr gültig und es muss eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen.



    EDIT: Es muss NICHT zwingend eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen. Eine ABE bleibt gültig, solange alle darin genannten Bedingungen eingehalten werden, unabhängig davon, ob andere Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden. Wenn in der ABE/TTG jedoch steht, dass diese nur für das serienmäßige Fahrzeug gültig ist oder andere in der ABE formulierte Bedingungen durch bereits erfolgte Fahrzeugveränderungen verletzt werden, ist eine Abnahme wiederum notwendig.

    BYD Seal Excellence - Shadow Green

    Einmal editiert, zuletzt von PyroShooter () aus folgendem Grund: Nicht konkret ausgedrückt

  • Deine Auffassung ist da mMn nicht korrekt.

    Deinen Ausführungen nach würden sich ja dann auch direkt 2 ABE gegeneinander aufheben.

    Die Teile müssen sich schon gegenseitig beeinflussen.


    Ich habe an meinem BMW E46 z.B. auch verbaut:


    - Autogasanlage (eingetragen)

    - Bilstein B12 Fahrwerk mit Eibach Sportline Federn (eingetragen)

    - H&R Stabilisatoren (eingetragen)

    - AC Schnitzer Heckflügel (eingetragen)

    - EBC Bremsscheiben - geschlitzt (mit ABE)

    - Scheibenfolierung (mit ABE)


    Wagen habe ich nun schon seit 14 Jahren in meinem Besitz und locker über 12 Jahre mit all den Modifikationen. Keinerlei Probleme beim TÜV gehabt.


    Im Bezug auf deine Bedenken bezüglich der Spoilerlippe: Da meine ich in einer ABE gesehen zu haben, dass da eine Mindestfreigängigkeit drinsteht. --> damit sind dann alle Fahrwerke/Federn abgedeckt sofern das Maß nicht unterschritten wird.