Icefeldt Mein Denkfehler ist mir auch aufgefallen, im Edit zu Post #149 hatte ich meine Aussage dahingehend korrigiert. Danke für's Aufzeigen ![]()
Letztendlich bleibt abzuwarten, was in den beiliegenden Dokumenten zu Heckspoilerlippe und Diffusor steht. Sollte dort auf den Serienzustand des Fahrzeugs verwiesen werden oder weitere Veränderungen am Fahrwerk untersagt sein, müssten die Teile in Kombination mit den Eibach Federn geprüft und eingetragen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, umso besser, dann würde es tatsächlich reichen, die ABE/TTG mitzuführen.
Bei meinem A3 war damals das Problem, dass die verbesserte Motorleistung und die damit einhergegangene neue Höchstgeschwindigkeit die Bedingungen der ABE der Optikteile verletzt hatte, weshalb alles in Kombination eingetragen werden musste.