Fehlende Garantie wegen fehlender Ablieferungskontrolle (PDI)

  • Hallo BYD Eigentümer,


    mein Fahrzeug ein Seal U dm-i comfort wurde im Juli 2026 ein Jahr alt. Habe rechtzeitig die Jahresinspektion durchführen lassen. Eintrag vom Händler online, da ja kein

    Inspektionsheft in Papierform besteht. Kennt man ja auch schon von anderen Herstellern.


    Nun kommts, hatte letzte Woche Probleme mit der EPB (elektronischen Parkbremse). Diese konnte nicht gelöst werden. Alle Tricks aus dem Netz versucht. Letztendlich beim

    hiesigen BYD Servicehändler angerufen und um Abschleppen in die Werkstatt gebeten. Nach einer Stunde kam der Anruf der meinen Glauben in BYD beschädigte.

    Angeblich hätte ich lt. Aussage von BYD keine Garantie. Daher auch keinen Pannenschutz. Begründung: "Der ausliefernde Händler hätte nicht die PDI (Ablieferungskontrolle) an

    BYD gemeldet. Mit dieser Meldung beginnt erst die Garantie." Habe mein Fahrzeug dann über meinen Automobilclub zum Händler bringen lassen. Dort steht er nun

    unberührt 10 Tage.


    Habe nach der Mitteilung sofort mit meinen Auslieferungshändler Kontakt aufgenommen und nachgefragt was Sache ist. Tatsächlich bekam ich die Bestätigung, dass "die PDI bei der

    Durchführung nicht korrekt von der beauftragten Fremdfirma eingetragen und daher entstand das Problem." Nun sei aber die PDI erfolgreich nachgetragen worden.

    Die Schuld wurde teilweise auch BYD zugeschoben, da BYD angeblich bereits mehrmals das System gewechselt habe und so einige PDI verloren gegangen seien. Ein Ausdruck meines

    digitalen Serviceheftes wäre jedoch nicht möglich. Mir würde jedoch ein Serviceheft per Post zugesandt. Darauf warte ich heute noch.


    Nach 3 Werktagen habe ich wieder beim hiesigen Servicepartner angerufen und gefragt, ob er im System nun die PDI sehe und ob nun BYD die Garantiearbeit frei gibt.

    Leider wurde dies bis heute verneint. Daraufhin habe ich BYD auf der Servicenummer angerufen und mein Problem erzählt. Angeblich kann das Serviceteam selber nicht

    nachsehen, ob eine Inspektion eingetragen ist oder nicht. Dies könne nur die Abteilung "After sale" und diese kann nur vom Händler oder Servicepartner kontaktiert werden.

    Ich könne aber eine Ticket für eine Reklamation öffnen. Dies habe ich nun auch gemacht. Leider bis auf ein paar Anrufe von BYD mit einer englischen Telefonnummer

    nichts geschehen.


    Nun rufe ich regelmäßig meinen Auslieferungshändler an, dieser sagt er hat alles erledigt. Geht ihn nichts mehr an.

    Der Servicepartner vor Ort sagt, er sehe die PDI immer noch nicht im digitalem Serviceheft und BYD verweigert nach wie vor die Garantie.


    Daher mein dringender Rat: "Lasst Euch bei der Übergabe eine schriftliche Bestätigung der PDI (Ablieferungskontrolle) geben. Am besten in einem

    Serviceheft. Stellt Euch mal vor, der Händler geht Insolvenz und ihr habt in zwei, drei Jahren oder später einen Garantiefall. Wer soll das dann noch bestätigen können?

    Zur Sicherheit könnt ihr auch bei der Jahresinspektion eure Werkstatt fragen, ob sie sehen können, dass alle Inspektionen eingetragen sind. Sonst habt ihr möglicherweise

    wie ich Problem im Garantiefall.


    Ich hoffe ich konnte mit meinem Beitrag etwas zur Rechtssicherheit beitragen.

    Allzeit gute Fahrt.

  • Hilfreicher Post!

    Danke dafür.

    Da bei mir schon eine Garantiearbeit (Austausch einer Fondseitenscheibe aufgrund fehlerhafter Tönung) gemacht wurde, ist meine PDI ja anscheinend ordentlich gemacht worden und im System.

    Ich drück dir die Daumen, dass das sich schnell löst.


    Der Ursprungshändler weit weg?
    (wegen mal hinfahren und PDI zeigen lassen)

  • Ich bin zwar kein Anwalt, aber diese Vorgehensweise kann nicht normal sein.

    Es ist ja nicht dein Verschulden, dass irgendwer zu dämlich war irgendein Dokument an BYD zu senden.

    Also wenn ich der Händler wäre, würde ich es vorab auf eigene Kosten reparieren und den Kunden nicht hängen lassen.

    Geht ja um keinen extremen Schaden, würde den Händler sicher nicht umbringen.

    Nachträglich kann man dies ja mit BYD, am besten mit Anwalt klären. Oder der Händler klärt es am besten selber..

    Kann’s ja nicht sein, vor allem bei einem 1 Jahr alten Auto mit 6 jähriger Garantie 🤦‍♂️

  • Schön mal eine Aufstellung über die dir enstandenen bzw nun laufend entstehenden Kosten an den Händler schicken, dann wird der vielleicht mal seinen H… bewegen. Der ist dein Vetragspartner und der hat für die ordnungsgemäße Auslieferung zu sorgen. Wie Artioget schon sagte: Ist ja nicht deine Schlamperei gewesen.