MIST.
Mein Beileid!
Ist das schon klar?
Hat der den Wagen schon angemeldet gehabt? Oder lief/läuft das noch auf die Kennzeichen vom Händler? (wobei der die ja wohl abnehmen wollte, also ergo hat er was dagegen, dass die verwendet wurden)
So halb! Schriftliche Bestätigung des Fahrers vorhanden, dass er schuld war, dazu Ausweise von allen Beteiligten. Polizei war vor Ort, was aber nur bei der Schuld hilft, wobei die sowieso bewiesen ist...
Am Ende zählt, dass die Kennzeichen am Auto waren und der Verkäufer zugelassen hat, dass der Wagen mit Kennzeichen wegfuhr. Die wurden ja nicht geklaut.
Das Gute ist, dass der Wagen keinen sichtbaren Schaden hat, nur ärgerlich, dass aktuell vorne die Cam defekt ist.
Bin mit Anwalt schon in den Startlöchern und ich warte nur auf die erste Reaktion der Versicherung ![]()