Alles anzeigenHallo zusammen,
ich habe heute mal an folgende E-Mail-Adresse (unten) meine Fragen zu der Funktionalität zum OBD Port in Zusammenhang mit V2.1.0 gestellt.
…. hier im Nachgang mein Text – wenn einer Gleiches tun will.
Auch habe ich den Händler gebeten, den Sachverhalt auf deren Kanälen ansprechen.
—-———
AN: Autoservice.contact@byd.com
BETR.: BYD Seal VIN xxxxxxxxxxxxxx - Funktionsumfang Software Stand 2.1.0 / Functionality Software Release 2.1.0
Sehr geehrte Damen und Herren,
(for your convenience, find an English translation at the bottom)
seit dem 5. Dezember bin ich Besitzer eines BYD Seal (Softwarestand V2.0.0), erworben bei Xxxxxxx. Meine Ansprechpartner dort setze ich in Kopie.
Ich bin mit dem Fahrzeug sehr zufrieden. Aktuell wird mir jedoch ein Over-the-Air-Update auf Softwareversion V2.1.0 angeboten. Zu dieser Version liegen zahlreiche Erfahrungsberichte vor, dass nach der Installation der OBD-Port gesperrt bzw. nicht mehr frei nutzbar sei.
Die uneingeschränkte Funktionalität des OBD-Ports ist bei meinem derzeitigen Softwarestand V2.0.0 gegeben und war ein wesentliches Kaufkriterium.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des EuGH vom 5.10.2023 (C-296/22 – A.T.U und Carglass/FCA Italy). Der Gerichtshof stellt ausdrücklich klar, dass Beschränkungen des Zugangs zu Fahrzeugdaten – insbesondere durch „Secure Gateways“ ohne gesetzliche Grundlage – unzulässig sind und aufzugeben sind.
Vor diesem Hintergrund bitte ich höflich um schriftliche Beantwortung folgender Punkte:
A. Besteht für mich als Halter eine Verpflichtung auf Softwareversion V2.1.0 zu aktualisieren, um Gewährleistungs- oder Garantieansprüche zu behalten?
B. Ist die Installation zukünftiger Softwareversionen von einer vorherigen Installation der Version V2.1.0 abhängig oder wird der Zugang zu späteren Updates ohne diese Version möglicherweise ausgeschlossen?
C. Wird BYD die oben genannte EuGH-Rechtsprechung vollumfänglich umsetzen? Falls ja, bitte ich um Mitteilung,
– wann die uneingeschränkte Funktionalität des OBD-Ports sichergestellt wird, und
– auf welchem technischen Weg dies umgesetzt werden soll (z.B. OTA-Update, Werkstattmaßnahme).
Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung und eine schriftliche Antwort auf diese Fragen. Für eine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Hier die (vorläufige) Anwort von heute:
„Thank you very much for reaching out to us and for sharing your detailed questions regarding the upcoming software update for your BYD Seal. We also appreciate you taking the time to outline your concerns so clearly.
We fully understand the importance of the OBD port functionality and your questions regarding software updates, warranty relevance, and regulatory compliance. Your feedback has been noted, and your inquiry has been shared with the relevant internal teams for further review.
At this stage, we are coordinating with our responsible technical and regional teams to gather accurate and comprehensive information, taking into account region‑specific requirements and regulations. To ensure that we provide you with a clear and reliable response, we kindly ask for a little time to complete this evaluation.
In the meantime, you may also find helpful information regarding warranty-related topics on our official website:
We will come back to you with a written update as soon as we have further clarification. Thank you for your patience and understanding.“
Für mich liest sich das ziemlich KI-generiert.
… dann schauen wir mal.