Wie bereits geschrieben: ohne fachliche rechtlich Beratung ist es schwierig. Theoretisch hat die KI Recht.
Rückgabe des Fahrzeugs: wäre denkbar. Wertersatz, den du leisten müsstest: ca 0,5% vom Kaufpreis pro 1000 gefahrener km. Ist so ein Richtwert.
Neulieferung: wenn der Händler kein baugleiches Fahrzeug da hat, müsste halt eins bestellt werden, mit entsprechender Lieferzeit. Ich würde vermuten, dass du dein aktuelles Fahrzeug sofort abgeben müsstest, da du ja argumentierst, dass das aktuelle Fahrzeug für dich nicht mehr zumutbar ist.
Minderung: in Barmitteln wird das eher schwierig, da du wahrscheinlich bereits einen nennenswerten Rabatt bekommen hast. Das wahrscheinlich einfachste wären Dienstleistungen oder, falls nicht vorhanden, ein neuer Radsatz.
Bei Rückgabe und Neulieferung dürfte dein Händler dir gegenüber eher weniger erbaut sein, was zukünftige geschäftliche Anliegen angeht.