Und jetzt hast Du deinem Händler eine Frist gesetzt?
Nein erst nach den 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin darf man die schicken. Das ist bei mir diesen Samstag. Schickt man das vorher, hat es unwirksam.
Ich habe nur dem Verkäufer diese Infos schon mal geschrieben, da ich nicht mit der Rechtskeule ankommen will, aber ich halt einen fahrbaren Ersatz bräuchte, sollte bis zum Urlaub das Auto nicht kommen und ich sozusagen dazu gezwungen bin dieses Recht geltend zu machen.
Scheinbar soll diese Frist und das mögliche Recht auf ein Leihfahrzeug sich in Luft auflösen, wenn man diese Frist nicht schriftlich setzt.
Ob das wirklich so alles stimmt, kann ich natürlich nicht sagen. Ich gehe mal davon aus, dass es so sein wird wenn ADAC und Anwaltsseiten das schreiben. Wird sich zeigen und ich hoffe immer noch, dass mein Auto noch vor dem Urlaub ankommt.
btw.: Ich habe meine Email eher als eine liebe Frage formuliert ob es die Möglichkeit für ein Leihfahrzeug gibt in anbetracht des Abschnitt IV der Neuwagen-Verkaufsbedingungen"