Beiträge von stiech82

    Keine Ahnung ob das stimmt, kommt zwar von der KI, aber das hört sich logisch für mich an:


    Vorallem bei Fahrzeugen die schon beim Händler sind.



    3. Ausnahmeregelungen für Lagerfahrzeuge („Auslaufende Serien“)

    Selbst wenn ein Auto die neuen Kriterien knapp verfehlen würde, gibt es für Händler gesetzliche Ausnahmeregelungen für sogenannte „auslaufende Serien“. Fahrzeuge, die bereits fertig gebaut im Hafen oder auf dem Hof stehen, dürfen über Sonderkontingente auch nach dem Stichtag ganz legal zugelassen werden.

    Aber gibt es nicht auch eine Art Kulanzzeitraum für die Hersteller mit der Innenraumkamera?

    Ich hatte irgendwo was gelesen, dass es Ausnahmen gibt für Fahrzeuge die bereits produziert wurden oder schon auf der Weg zum von der Fabrik zum Kunden sind.

    Wäre auch krass, wenn der 01.07 fix wäre. Dann würden alle Händler mit Autos ohne diese Kamera einfach auf den Autos sitzen bleiben, die sie nicht verkauft haben. Sowas kenne ich nicht bei neuen Gesetzen, dass die von heute auf morgen ohne Ausnahmen alle Autos betrifft, egal wann produziert usw....

    und am Ende bekomme ich mein Auto zeitig, dann war die ganze Suche nach Infos und die Diskussion hier überflüssig und wir sind nicht schlauer. :D
    Ich habe immer noch die Hoffnung, wobei es jetzt schon verdammt eng/fasst unmöglich ist.

    Mach, wie du meinst.

    Ich bin auch kein Jurist (aber meine Tochter ist es demnächst...) sondern nur aufmerksamer Leser im Forum und warte selber auf mein Auto.


    Freunde dich aber lieber mal mit dem Gedanken an, mit deinem alten Auto in den Urlaub zu fahren.

    Oder mit der Bahn ... :D

    nein, damit kann ich mich nicht anfreunden. Nicht weil ich es nicht will, sondern weil es nicht geht. 320.000km und TÜV, kannst du vergessen. 320.000km und Klima reparieren lassen, kannst du vergessen. Das ist absolut unwirtschaftlich. Wenn dann brauche ich so oder so einen Leih-/Mietwagen.

    Das ist ja das was ich meine mit: Definitiv liegt bei uns ein Schaden vor.



    Aber wie geschrieben: Vielleicht habt ihr recht und ich ich habe nicht das Recht. In dem Fall hoffe ich auf Kulanz vom Händler oder das Auto kommt doch noch zeitig. Dann hat sich das alles erledigt rauszufinden ob ich das Recht dazu habe, oder nicht. Das wäre mir am liebsten, da ich keinen Bock auf Rechtskeule habe.

    Bekommen wirst du bestimmt einen, aber auch bezahlen ... :P


    Ich verfolge schon länger die entsprechenden Beiträge über Wartezeit und NOCH KEINER (zumindest kein Privatkäufer ohne Leasingverlängerung) hat jemals einen kostenlosen Leihwagen wegen Lieferterminverschiebung bekommen.


    Falls doch, dann bitte hier und jetzt melden.

    Bitte nicht böse verstehen, wie geschrieben kann ja sein das ich es falsch verstanden habe und ich tatsächlich nicht das Recht habe. Aber wie geschrieben verstehe ich die Infos so und ehrlich gesagt glaube ich eher dem was der ADAC schreibt als das es heißt "Keiner hier im Forum hat schon mal einen Leihwagen kostenlos gestellt bekommen".

    Aber nur weil keiner hier im Forum einen Leihwagen bekommen hat, heißt das nicht das man nicht das Recht darauf hat. Diese Art von Argument benutzen viele, aber sie ist nicht tragbar. Denn das gleiche wäre es wenn man sagt "Schau dir den Politiker Helmut Schmidt an, der war Kettenraucher, hat nie Lungenkrebs bekommen und ist sehr alt geworden, also heißt das, dass Rauchen nicht schädlich ist".


    Vielleicht sollte man die Frage stellen: Wer hat schon über den Anwalt versucht nach den 6 Wochen Verzug zum unverbindlichen Liefertermin einen Leihwagen kostenlos gestellt zu bekommen und ist bei Rechtswegen gescheitert.

    Denn nur dann haben wir die Sicherheit, dass ich mich wirklich täusche, weil diese Person ja dann sozusagen eine Art Rechtsurteil vorliegen hat.

    Falls es dich interessiert, ich habe nochmal nach der Seite vom ADAC gesucht. Laut ADAC gilt diese von deiner KI erwähnte 6-wochen Nachfrist scheinbar nur bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer.
    Ansonsten kann ich eine Nachfrist von 2 Wochen stellen. Dann wären wir bei 8 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin.

    Ansonsten, wenn ich das richtig verstehe, habe ich ab 6 Wochen Verzug ein Recht auf Schadensersatz:


    Zitat

    Liefertermin überschritten: Welche Rechte habe ich?

    Welche Rechte Verbraucher bei Lieferverzögerungen haben, hängt davon ab, ob im Vertrag ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.

    Üblicherweise lassen sich Händler nur auf einen unverbindlichen Termin ein, denn bei einer Überschreitung eines verbindlichen Termins kommen sie sofort in Lieferverzug. Einen unverbindlichen Liefertermin darf der Händler nach den gängigen Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) um sechs Wochen überschreiten.

    Erst nach Ablauf der sechs Wochen können Sie den Händler auffordern, zu liefern. Das machen Sie am besten schriftlich. Der Händler kommt mit Eingang dieser Aufforderung in Verzug. Ist der Händler in Verzug, kann der Käufer nach Neuwagenverkaufsbedingungen (bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers) höchstens 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz fordern.


    Wenn ich das richtig verstehe, muss diese Aufforderung stattfinden und erst dann gilt der Verzug und dann könnte ich scheinbar bis zu 5% des Kaufpreises Schadensersatz fordern. Cephalopod steht so beim ADAC, demnach widersprichst du dessen was der ADAC schreibt? Denn wenn ich selbst für den Leihwagen zahlen müsste, würde ich keinen Schadenersatz bekommen und laut ADAC stehen mir diese bis zu 5% zu. Oder verstehe ich das total falsch?


    Das ist jetzt meine Interpretation zu diesen Infos:
    Ich denke, wenn man ein Auto hat das noch gut funktioniert bzw. zumutbar ist damit in den Sommerurlaub zu fahren und es der StVO entspricht, hat man ja nicht wirklich einen Schaden wenn das bestellte Auto später kommt. Da denke ich, sieht es schwer aus einen Schadensersatz zu fordern, wenn man keinen Schaden hat.
    Wie aber geschrieben, habe ich eindeutig einen Schaden.



    Eventuell verstehe ich auch alles falsch. Ich habe den Satz jetzt zichmal gelesen und ich komme auf keine andere Interpretation "erst nach Ablauf der sechs Wochen können Sie den Händler auffordern, zu liefern. Das machen Sie am besten schriftlich. Der Händler kommt mit Eingang dieser Aufforderung in Verzug. Ist der Händler in Verzug, kann der Käufer nach Neuwagenverkaufsbedingungen (bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers) höchstens 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz fordern."



    Hier der Link zur ADAC-Seite: https://www.adac.de/rund-ums-f…uf/lieferverzug-neuwagen/

    Erst einmal: Danke dir.


    Wie bereits geschrieben habe ich dem Verkäufer schon geschrieben, dass ich nicht mit der Rechtskeule kommen möchte und habe nach der Möglichkeit eines Leihwagens gefragt.


    Vielleicht kam es falsch rüber, aber ich werde definitiv keinen Anwalt einschalten. Da nur meine Rechte nutzen möchte aber nicht mit dem Rechtshammer. Eher auf eine friedliche Einigung mit dem Autohaus.



    Ich habe die Neuwagen-Verkaufsbestimmungen mit meiner Bestellung bekommen. Die ist vom Autohaus. Da steht z.B. auch was von möglichen Recht auf Verzugsschaden der bis zu 5% des Kaufpreises sein kann.


    Bei KI würde ich immer aufpassen. Deswegen bleib lieber bei deinem Motto, diese ungern zu zitieren. Mir hat sie was anderes gesagt. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die KI das schreibt was man lesen will.

    Ich habe ein Foto von dem Zettel vom Autohaus gemacht und die KI hat das ausgewertet.


    Aber ja klar, ob und was stimmt ist immer so eine Sache.

    Ich werde lediglich die Aufforderung zum Liefern rausschicken. Rechtssicher aber wie geschrieben, nicht mit der Rechtskeule.

    Deswegen habe ich den Verkäufer sozusagen lieb nach einen Leihwagen gefragt, eben in Anbetracht der Umstände unserer "noch" Autos.



    Ich mach das also vorsichtig und suche eine Einigung mit dem Autohaus.


    Aber ja du hast recht, will man sein Recht mit ach und krach durchsetzen, sollte man lieber einen Anwalt aufsuchen. Die Infos aus dem Netz sind halt doch manchmal wie Glücksspiel ob sie richtig sind oder nicht.


    Deswegen hatte ich geschrieben, dass ich schon denke, dass ADAC und Co. wissen sollten was sie schreiben aber selbst wenn nicht. Wenn ich nach einen Leihwagen frage, was soll schon schief gehen, sollten die Infos nicht stimmen? Blöd wäre es wenn ich nicht frage sondern fordere. Aber fordern werde ich niemals.

    Ich hoffe einfach mal es kommt nicht dazu, dass ich einen Leihwagen brauche. Falls doch, kann ich hier gerne berichten ob und was passiert ist.

    Das glaube ich nun wirklich nicht.

    Dann würde die Hälfte der Forumsteilnehmer mit einem Mietwagen herumfahren... :D

    oder anders gesagt: Ich hoffe in meinem Fall ist das so. Wird sich zeigen.
    Denn unser Fahrzeug ist definitiv nicht Urlaubstauglich und im Juli ist der TÜV überfällig.

    Irgendwas muss ja dran sein, wenn das ADAC und Co. so schreiben.