Wenn der Hersteller es vorschreibt, dann ist es zum Erhalt der Garantie verpflichtend, ja.
... Ja und Nein.... Die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung ist an keine "Pflegevorschrift" gebunden. Material & Verarbeitungsfehler sind da immer gedeckt. Wobei,... ewiger Streitfall da Gewährleistung nicht vom Hersteller sondern vom Verkäufer gewährt werden muss. Der wiederum wälzt gerne alles auf eine Herstellergarantie ab. Komplziert wird es wenn nicht vom Herstellerladen gekauft wird. Dann ist normalerweise der "3te" Verkäufer in der Pflicht...
Ich finde es grausam, dass man 40 T€ investiert und sich dann mit so einem Scheiß rumschlagen muss. Dazu muss einem ja erstmal irgendwer verbindlich sagen, wann welcher Service vorgeschrieben ist. Und das auch dokumentiert für den Kunden.
Und wenn ich dann lese, dass man selbst den nächsten Service in dem Fahrzeug vermerken kann, wird es noch haariger. Etwas mal schnell verstellt und weg ist u.U. die Garantie weil Service verpasst...? NoNo... glaube das freut jeden Rechtsverdreher...