Ich bin da scheinbar etwas entspannter!
…
Da ich ein gleichwertiges Fahrzeug für die Zeit gestellt bekommen habe, hat es mich nicht gejuckt.
Hätte ich ein gleichwertiges Fahrzeug bekommen, wäre ich es vermutlich auch gewesen. Der Atto 2 ist aber nicht mit dem Seal U DM-i vergleichbar und hat mich diverse Male auf die Palme gebracht ![]()
Haben Sie dir denn wenigstens am Telefon gesagt was nun das Problem war und wie sie es behoben haben?
Ganz genau kann ich es noch nicht beantworten. Es war aber ein Ersatzteil in Verbindung mit dem Antriebsstrang.
Sollte ich das Fahrzeug zurücknehmen, werde ich mir aber noch einen detaillierten Bericht geben lassen. Das wäre auch im Bezug auf die Gewährleistung relevant, falls erneut ähnliche Probleme auftauchen.
Wenn ich euch bei ähnlichen Problemen nur eins mit auf den Weg geben darf, dann dokumentiert eventuelle Probleme gut und lasst euch alles schriftlich bestätigen. Etwaiger Schriftverkehr mit Fristen, sollten grundsätzlich nur per Einschreiben und zur 2. Absicherung noch per E-Mail erfolgen.
Der von mir erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag wurde am Mittwoch per E-Mail und Post verschickt und das Einschreiben wurde am Donnerstag zugestellt. Somit liegt der Ball rechtlich auf meiner Seite.
Es gibt prinzipiell keine Heilung durch die Reparatur, da es sich um eine wirksame Erklärung handelte und diese nun in ein Rückabwicklungsverhältnis gewandelt wurde. Es besteht für mich nun keine Abnahmepflicht des reparierten Fahrzeuges mehr, da das Gesetz keinen „Rücktritt vom Rücktritt“ vorsieht.